Für die Entstehung von gutartigen Feigwarzen im Scheidenbereich (Condylomata accuminata) sind Papilloma-Viren (HP-Viren) verantwortlich. Sie sind in den Warzen enthalten und bei Kontakt mit Haut, z. B. beim Geschlechtsverkehr, hochinfektiös. Nach bisherigem Wissensstand sind sie aber in der Schwangerschaft nicht gefährlich für das Ungeborene.

 

Bei der Geburt ist eine Übertragung der Viren auf das Neugeborene allerdings möglich. Deshalb sollten die Feigwarzen etwa um die 34. Schwangerschaftswoche behandelt werden. Das ist einerseits früh genug, um eine komplette Abheilung vor der Entbindung sicherzustellen. Andererseits kann man dann sicher sein, dass bis zur Geburt keine neuen Warzen auftreten. Eine lokale Behandlung der Condylome mit einer speziellen Salbe oder Tinktur ist auch in der Schwangerschaft erlaubt. Die wirkungsvollste Therapie besteht jedoch darin, die Warzen durch Laserbehandlung, Elektro-Koagulation oder chirurgisch zu entfernen.

 

Normalerweise ist eine vaginale Geburt möglich. Nur bei sehr ausgedehntem Befall wäre eventuell ein Kaiserschnitt angebracht.