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Impfungen für Kinder im Überblick


Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut

Die spektakulärsten Erfolge hat die Medizin nicht mit Medikamenten erzielt, die bereits bestehende Krankheiten bekämpfen, sondern mit Mitteln, die das Ausbrechen der Krankheit von vornherein verhindern: mit Impfungen.

Sie haben unzählige Menschen vor Infektionskrankheiten geschützt und zählen zu den effektivsten und kostengünstigsten vorbeugenden Maßnahmen der modernen Medizin. 

Impfungen bieten einen grundlegenden Gesundheitsschutz.

Der jährlich neu veröffentlichte Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt Ihnen einen Überblick über die empfohlenen Standardimpfungen.

Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sind Kombinationsimpfstoffe zu empfehlen. Zur gleichzeitigen Gabe von Impfstoffen sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Der Zeitpunkt der empfohlenen Impfungen wird in Monaten und Jahren angegeben. Die Impfungen sollten zum frühsten möglichen Zeitpunkt erfolgen. Die untere Grenze bezeichnet vollendete Lebensjahre bzw. Lebensmonate. Die obere Grenze ist definiert durch den letzten Tag des aufgeführten Alters in Jahren/Monaten.

Beispiel:

12–17 Jahre: Vom vollendeten 12. Lebensjahr (12. Geburtstag) bis zum Ende des 18. Lebensjahres (letzter Tag vor dem 18. Geburtstag).

 

Unabhängig von den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Impfterminen sollten, wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.

 

Impfstoff / Antigen-Kombination Alter in vollendeten Monaten Alter in vollendeten Jahren
  Geburt 2 3 4 11-14 15-23 a) 5-6 a) 9-11 a) 12-17 a) ab 18 > 60
T*   1. 2. 3. 4.   A  A A******
D/d* b)   1. 2. 3. 4.   A  A A******
aP/ap*   1. 2. 3. 4.   A  A A*******
Hib*   1. 2. c) 3. 4.            
IPV*   1. 2. c) 3. 4.     A    
HB* siehe d) 1. 2. c) 3. 4.     G    
Pneumokokken**   1. 2. 3. 4.           S
Meningokokken         1. e) ab vollendetem 12. Monat            
MMR***         1. 2.          
Varizellen         1. 2.          
Influenza****                     S
HPV*****                 SM    
A Auffrischimpfung: zu den Impfabständen bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen, die Td-Antigen beinhalten, siehe Anwendungshinweis in den Neuerungen der Empfehlungen der STIKO Epid. Bull. 33/2009. In der Begründung heißt es: In Einzelfällen besteht eine Indikation für einen Pertussis-Impfschutz bei Personen, die kurz zuvor eine Td-haltige Impfung erhalten haben. Verschiedene Studien zeigen, dass dies ohne ein wesentlich erhöhtes Risiko möglich ist.
G Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften bzw. erkrankter Jungendlicher bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes.
S Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfung
SM Standardimpfungen für Mädchen
a) Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft, ggf. vervollständigt werden.
b) Ab einem Alter von 5-6 Jahren wird zur Auffrischung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxid-Gehalt(d) verwendet.
c) Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann diese Dosis entfallen.
d) Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche das Serum auf HbsAG zu untersuchen. Sollte das Ergebnis positiv sein, ist post partum bei dem Neugeborenen (innerhalb von 12 h) mit der Immunisierung zu beginnen. Bei Neugeborenen von Müttern, deren HbsAG-Status nicht bekannt ist, wird unabhängig vom Geburtsgewicht unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen.
e) Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff oder MMR- und Varizellen-Impfstoff oder MMRV gegeben werden.
   
* Abstände zwischen den Impfungen mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate.
** Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen >60 Jahre mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederholungsimpfung im Abstand von 5 Jahren nur bei bestimmten Indikationen
*** Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen.
**** Jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff.
***** Grundimmunisierung mit 3 Dosen für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.
****** Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis.
******* Alle Erwachsenen sollen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV) -Kombinationsimpfung erhalten.

 

Diphtherie (D/d):

Ab einem Alter von 5 - 6 Jahren (je nach Angabe des Herstellers) wird bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxid-Gehalt (d) verwendet, in der Regel kombiniert mit Tetanustoxid und Pertussis oder weiteren indizierten Antigenen.

 

Haemophilus influenzae Typ b (Hib):

Ab dem 12. bzw. 15. Lebensmonat ist eine einmalige Hib-Impfung ausreichend. Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen indiziert.

Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte - wenn möglich - ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden.

 

 

Hepatitis B (HB):

Eine Wiederimpfung 10 Jahre nach Impfung im Säuglingsalter ist derzeit für Kinder und Jugendliche, die keiner Risikiogruppe angehören, nicht generell empfohlen.

 

 

HPV (Humane Papillomaviren - eine neue Standardimpfung für Mädchen):

Auszüge aus dem Epidemiologisches Bulletin Nr. 30, Robert-Koch-Institut:

"Die STIKO empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt. Es konnten stabile Antikörpertiter nach 3 Dosen der Impfung für etwa 5 Jahre nachgewiesen werden.

Die Frage der Notwendigkeit einer Wiederimpfung kann derzeit noch nicht beantwortet werden.

Frauen, die innerhalb des von der STIKO empfohlen Zeitraumes (Alter 12–17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.

Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen. "

 

 

Masern, Mumps, Röteln (MMR):

Im Alter von 11 - 14 Monaten sollte diese Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres findet dann auch die zweite Impfung statt, um auch Kinder, die auf die erste Impfung nicht angesprochen haben, zu schützen und so die Immunitätslücken zu schließen. Sollte das Kind in einer Kindereinrichtung untergebracht werden, ist eine Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat (nicht jedoch vor dem 9. Lebensmonat) möglich, wobei die Nachimpfung dann gleich zu Beginn des 2. Lebensjahres durchgeführt werden muss, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren könnten.

Die Eliminierung ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn der Durchimpfungsgrad gegen Masern bei Kindern mehr als 95% erreicht.

Bei Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert.

 

 

Meningokokken:

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff für alle Kinder im 2. Lebensjahr zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Die Grundimmunisierung von Kindern im 2. Lebensjahr gegen Meningokokken erfolgt mit einer Impfstoff-Dosis.

Primäres Impfziel ist es, die Morbidität invasiver Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe C und die resultierenden Folgen wie Hospitalisierung, schwere Komplikationen, Behinderung und Tod zu reduzieren.

 

Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.

 

 

Pertussis (aP):

Die Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder beginnt bereits unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats und sollte dann zeitgerecht fortgeführt werden. Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene (aP/ap) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten, eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie eine erste Auffrischung (Tdap) mit 5 bis 6 Jahren und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren. Impflücken sollten insbesondere bei Jugendlichen geschlossen werden.

Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung zu verabreichen (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPVKombinationsimpfung). Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen. Bei bestehender Indikation zur Pertussisimpfung kann ein Tdap-Kombinationsimpfstoff verwendet werden, auch wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft worden ist.

Eine Impfung sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der zuletzt verabreichten Dosis (TD,Td) erfolgen, um das vermehrte Auftreten unerwünschter Lokalreaktionen zu minimieren.

Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt.

Speziell vor der Geburt eines Geschwisterkindes sollte überprüft werden, ob ein adäquater Immunschutz (Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre gegen Pertussis besteht und dieser sollte ggf. aktualisiert werden.

Dieser sollte ggf. mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap) unter Berücksichtigung der Indikation der anderen im Impfstoff enthaltenen Antigene aktualisiert werden.

Jede Auffrischung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und ggf. einen Kommbinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzten.

 

 

Pneumokokken:

Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zugleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen. Altersentsprechene Modifikationen der notwendigen Impfdosen zur Vervollständgung einer Grundimmunisierung sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers zu beachten.

Als Standardimpfung wird die einmalige Impfung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff bei Personen > 60 Jahren empfohlen. Wiederholungsimpfungen im Abstand von 5 Jahren sollten nur bei bestimmten Indikationen erfolgen.

 

 

Poliomyelitis (IPV):

Zum Schutz vor Poliomyelitis wird heute ein zu injizierender Impfstoff (IPV = inaktivierte Polio-Vakzine) empfohlen. Eine Auffrischung erfolgt dann im Alter von 9 - 17 Jahren.

 

 

Varizellen:

Die 1. Dosis der Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, simultan mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser.

Es kann auch ein MMR-Varizellen (MMRV)-Kombinationsimpfstoff angewendet

werden.

Die 2. Dosis Varizellenimpfstoff sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Der Mindestabstand

zwischen zwei Dosen Varizellen- bzw. MMRV-Impfstoff sollte 4 bis 6 Wochen betragen in Abhängigkeit des verwendeten Impfstoffproduktes (bitte Fachinformation beachten).

 

 

 

Folgende Indikationsimpfungen (für Risikogruppen, bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko) sind zusätzlich zu den Standardimpfungen zu empfehlen:

 

FSME (Frühsommermeningoenzephalitis):

FSME-Risikogebiete in Deutschland in der Saison: April bis November:

  • Bayern: Außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil Oberbayerns
  • Baden-Württemberg: Der gesamte Schwarzwald (Gebiete zwischen Pforzheim, Offenburg, Freiburg, Villingen, Tübingen, Sindelfingen), die Gebiete entlang der Flüsse Enz, Neckar und Nagold sowie des entlang des Ober- und Hochrheins, oberhalb Kehls bis zum westlichen Bodensee (Kostanz, Singen, Stockdach). Seit 2005 neu hinzugekommen ist der Landkreis Biberach
  • Hessen: Die Landkreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Marburg-Biedenkopf, Groß-Gerau, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und der Stadtkreis Darmstadt
  • Rheinland-Pfalz: Der Landkreis Birkenfeld
  • Thüringen: Die Landkreise Saale-Holzland-Kreis, der Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Hildburghausen und die Stadtkreise Jena und Gera

 

Als FSME-Risikogebiete gelten die Kreise, in denen mindestens 5 FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1986 und 2005 oder mindestens 2 FSME-Erkrankungen innerhalb eines Jahres registriert wurden.

Als FSME-Hochrisikogebiete gelten diejenigen der als Risikogebiete ausgewählten Kreise, in denen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1986 und 2005 mindestens 25 FSME-Erkrankungen aufgetreten sind.

Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/Hausarzt über einen eventuell notwendigen FSME-Impfschutz beraten. Falls Ihr Wohnort in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Landkreis liegt, übernehmen die Krankenkassen normalerweise die Kosten für die FSME-Impfung.

 

"FSME-Erkrankungen bei Kindern verlaufen im Allgemeinen leichter als beim Erwachsenen, vorwiegend unter dem Bild einer Meningitis, seltener unter dem Bild einer Enzephalitis. Nur in Einzelfällen sind neurologische Restschäden berichtet worden. Da Fieberreaktionen von > 38°C bei 1- bis 2-jährigen geimpften Kindern in 15 % beobachtet wurden (gegenüber 5% bei 3- bis 11-jährigen Kindern), wird vor der Impfung von Kindern unter 3 Jahren gemeinsam mit den Eltern eine besonders sorgfältige Indikationsstellung empfohlen." (Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 30)

 

 

Haemophilus influenza Typ b (Hib):

Diese Impfung ist wichtig für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere), ab einem Altern von 1 Monat, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immundefekt befindet sowie für alle ungeimpften exponierten Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.

 

 

Influenza:

Als jährliche Impfung im Herbst (mit einem Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) ist diese Impfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu empfehlen, die infolge eines Grundleidens, wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zelluärer Restfunktion oder HIV-Infektion gesundheitlich verstärkt gefährdet sind.

Als Standardimpfung gilt die Influenza-Impfung für alle Personen über 60 Jahre sowie für das medizinische Personal im Allgemeinen.

Auch wenn Epidemien auftreten oder zu befürchten sind, können flächendeckende Impfungen gegen Influenza sinnvoll sein.

 

 

Meningokokken-Infektionen (Gruppen A, C, W135, Y):

Diese Impfung sollte bei gesundheitlich besonders gefährdeten Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion durchgeführt werden.

Bei Kindern unter 2 Jahren wird ein konjugierter MenC-Impfstoff (der ausschließlich gegen Meningokokken der Gruppe C schützt), nach dem vollendeten 2. Lebensjahr im Abstand von 6 - 12 Monaten ein 4-valenter Polysaccharid-Impfstoff (PS-Impfstoff) empfohlen.

Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr wird mit konjugiertem MenC-Impfstoff geimpft, im Abstand von 6 Monaten dann gefolgt von einer Impfung mit einem 4-valenten PS-Impfstoff.

Als Impfung aufgrund von Reisen wird diese Impfung insbesondere auch Schülern und Studenten empfohlen, die sich längere Zeit "in Länder mit empfohlener allgemeiner Impfung" (z. B. Schulaufenthalt in Großbritannien) aufhalten.

Ferner kann die Gesundheitsbehörde bei einer regionalen Häufung der Meningokokken-Infektion eine entsprechende Impfempfehlung aussprechen.

 

 

Pertussis:

Sollte kein adäquater Immunschutz (= Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre) vorhanden sein, sollten Frauen, mit Kinderwunsch präkonzeptionell, enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter) spätestens 4 Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

Hinweis: Ist die Impfung nicht vor der Konzeption vorgenommen, sollte die Mutter bevorzugt nach der Geburt des Kindes geimpft werden.

 

 

Pneumokokken-Krankheiten:

Auch hier wird eine Indikationsimpfung bei Kindern (ab dem vollendeten 2. Lebensjahr), Jugendlichen und Erwachsenen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung empfohlen:

Infolge einer Grundkrankheit:

  • Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z.B.: Hypogammaglobulinaemie, Komplement- und Properdindefekte, bei funktioneller oder anatomischer Asplenie, bei Sichelzellenanaemie, bei Krankheiten der blutbildenden Organe, bei neoplastischen Krankheiten, bei HIV-Infektionen, nach Knochenmarktransplantation.
  • Chronische Krankheiten, wie z. B.: Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische Nierenkrankheiten / nephrotisches Syndrom, Liquorfistel, vor Organtransplantationen, vor einer immunsuppressiven Therapie.
  • Diese Impfung wird auch empfohlen bei Frühgeborenen (vor vollendeter 37. Schwangerschaftswoche), für Kinder mit einem niedrigen Geburtsgewicht (<2500g) und für Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen und neurologischen Erkrankungen, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden.

Gefährdete Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff.

 

 

Varizellen:

Als Indikationsimpfung empfohlen für seronegative Frauen mit Kinderwunsch, seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie, seronegative Patienten mit Leukämie, empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis.

 

 

Kombinationsimpfstoffe sind zu bevorzugen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen von D/d, T, aP/ap, HB, Hib, IPV sind verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstellers zum Impfalter und zu den Impfabständen zu beachten.

Abweichungen vom empfohlenen Impfalter sind natürlich möglich, manchmal auch notwendig. Wichtig ist es, die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen zu berücksichtigen.

 

 

Zwei neue Standard-Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder:

Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es seit 2006 zwei neue Standard-Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Impfungen gegen Pneumokokken und Meningokokken, die nun als Standard-Impfung für alle Säuglinge (Pneumokokken) bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Meningokokken) empfohlen werden.

Diese Erreger sind die zwei häufigsten Ursachen für schwer verlaufende (invasive) bakterielle Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern.

 

Die Einführung einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im Vorschulalter ist bereits Anfang des Jahres 2006 veröffentlicht worden.

 

Der große Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2006, bei dem vor allem ungeimpfte ältere Kinder und Jugendliche erkrankten, zeigt, dass diese Altersgruppe beim Impfen nicht vergessen werden sollte. Die STIKO empfiehlt seit Jahren generell, im Kleinkindalter verpasste Impfungen spätestens im Jugendlichenalter nachzuholen.

 

 

Pneumokokken können lokale begrenzte Infektionen verursachen, etwa Mittelohr-, Nasennebenhöhlen- oder Lungenentzündungen. Für Säuglinge und Kleinkinder besonders bedrohlich sind invasive Infektionen, wenn der Erreger über das Blut auch andere Organe befällt oder eine Hirnhautentzündung verursacht (Meningitis). Die Häufigkeit ist stark altersabhängig und weist Gipfel in den ersten beiden Lebensjahren sowie bei älteren Personen auf (daher empfiehlt die STIKO auch schon seit längerem allen Personen über 60 Jahren eine Pneumokokken-Impfung mit einem so genannten Polysaccharid-Impfstoff). Bei Kindern unter fünf Jahren treten pro Jahr etwa 970 invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf, von denen 680 durch die im Impfstoff enthaltenen Varianten verursacht werden.

Die STIKO empfiehlt für den Pneumokokken-Schutz der unter zwei Jahre alten Kinder einen Konjugat-Impfstoff, der einen länger anhaltenden Schutz hervorruft. Für einen vollständigen Impfschutz sind vier Impfungen zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen bis zum vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat vorgesehen.

 

 

Meningokokken (Neisseria meningitidis) können eine Blutvergiftung (Sepsis) oder eine Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen, die manchmal binnen weniger Stunden zum Tode führt. Dem RKI werden jährlich etwa 700 invasive Meningokokken-Erkrankungen gemeldet, davon werden etwa 175 Erkrankungen durch den Typ ausgelöst, gegen den sich der Impfstoff richtet (Serogruppe C). Die Impfung ist mit einer Dosis ab dem vollendeten 12. Lebensmonat empfohlen. Bislang war die Meningokokken-Impfung nur bei bestimmten Vorerkrankungen empfohlen worden.

 

Da gegen Pertussis kein Einzel-Impfstoff mehr verfügbar ist, weist die STIKO in den Empfehlungen 2006 darauf hin, dass bei jeder Aufrisch-Impfung gegen Tetanus/Diphtherie die Notwendigkeit einer Pertussis-Impfung überprüft und ggf. ein Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden sollte.

 

 

Unsere Tipps:

Grundsätzlich ist der Kinderarzt in Deutschland für die Impfaufklärung und Beratung zuständig. Deshalb sollten Sie jeden Besuch beim Arzt nutzen, den Impfpass Ihres Kindes überprüfen zu lassen und ggf. fehlende Impfungen nachzuholen. Planen Sie eine Reise in ferne Länder? Dann denken Sie rechtzeitig auch an notwendige und empfohlene Indikationsimpfungen wie z.B. Hepatitis A. Hier gibt es internationale Gesundheitsvorschriften (z. B. Gelbfieber-Impfung).

 

Quelle: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission [STIKO] am Robert-Koch-Institut / Stand: Juli 2009, Epidemiologisches Bulletin 30/2009.