Fehlgeburten (Spontanaborte) kommen relativ häufig vor, manchmal sogar in aufeinanderfolgenden Schwangerschaften, und können die unterschiedlichsten Gründe haben.

 

Frühe Fehlgeburten entstehen, wenn der Embryo sich nicht in der Gebärmutterwand einnistet, oder der Embryo gravierende Störungen, z.B. Chromosomendefekte aufwies. Wenn die Mutter eine Autoimmunkrankheit, eine schwere Infektion oder Erkrankung bzw. eine Fehlbildung der Gebärmutter hat, so kann dies gegebenenfalls auch zu einer Fehlgeburt führen. War der Embryo innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Empfängnis sogenannten "teratogenen" Substanzen, wie z. B. Röntgenstrahlen, gewissen Medikamenten oder Drogen ausgesetzt , kommt es entweder zu einer sehr frühen Fehlgeburt, oder die Schwangerschaft entwickelt sich normal weiter und das Kind ist nicht geschädigt worden. Dies ist die sogenannte Alles-oder-Nichts-Regel. Die Ursachen der meisten Fehlgeburten sind letztendlich jedoch nicht bekannt.

 

Spätere Fehlgeburten können ebenfalls mehrere Ursachen haben:

 

Fehlgeburten werden eingeteilt in drohende, beginnende und schon abgelaufene, aber noch nicht ausgestoßene (so genannte verhaltene) Fehlgeburten (Fachbegriff: missed abortion). Dementsprechend unterschiedlich sieht die jeweilige Behandlungsmethode aus. Als Sonderfall einer frühen Fehlgeburt gilt das Windei und die Blasenmole, wobei es sich hier nicht um eine ursprünglich intakte Schwangerschaft handelt.

 

Für die Unterscheidung zwischen Fehlgeburt und Totgeburt zählt neuerdings nicht mehr der Schwangerschaftszeitpunkt, der ja nie so genau zu bestimmen ist, sondern die Körperlänge des Kindes: Danach gilt ein Fetus mit einer Körperlänge von 30 cm und weniger als Abort oder Fehlgeburt, und zwar unabhängig davon, ob er sogenannte Lebenszeichen von sich gibt oder nicht. Über diese Ereignisse sind grundsätzlich keine Meldungen an das Geburtsregister zu erstatten.

Ab einer Länge von 30 cm und mehr handelt es sich jedoch um eine Totgeburt.