Etwa um die 6. Woche ist es soweit: Ihr Baby lächelt Sie zum ersten Mal an. Es zeigt Ihnen, dass es ihm gut geht. Damit dieses Lächeln nicht getrübt wird, sollten Sie rechtzeitig belastenden Krankheiten vorbeugen. Gerade Babys erkranken häufig an Brechdurchfällen, die meistens durch Rotaviren hervorgerufen werden. Die neue Rotavirus-Schluckimpfung kann Ihrem Baby und Ihnen diese Belastung ersparen.

 

 

Warum sind Rotavirus-Brechdurchfälle bedrohlich für mein Baby?

Durch Rotaviren hervorgerufene Brechdurchfälle (Rotavirus-Gastroenteritiden) verlaufen häufig schwerer als solche, die von anderen Krankheitserregern ausgelöst werden:

Der Flüssigkeitshaushalt eines Babys kann besonders schnell aus dem Gleichgewicht geraten, und der Zustand eines erkrankten Babys kann sich schlagartig verschlechtern. Oft können Eltern ihrem Baby die Flüssigkeit nicht schnell genug und nicht in ausreichender Menge zuführen. So führt der Weg einer zunächst als harmlos eingeschätzten Magen-Darm-Erkrankung häufig ins Krankenhaus.

 

Warum ist es notwendig, mein Baby gegen Rotavirus-Brechdurchfälle zu impfen?

Rotaviren sind hoch ansteckend. Sie werden über den Stuhl Infizierter übertragen. Bereits geringe Virusmengen reichen aus, um ein Kind beispielsweise über verunreinigte Hände oder Gegenstände zu infizieren. Selbst umfangreiche Hygienemaßnahmen können den Rotaviren kaum etwas entgegensetzen.

 

 

Wann sollte ich mein Kind impfen lassen?

So früh wie möglich! Der Grund: Rotavirus-bedingte Brechdurchfälle treten meist zwischen dem 6. und 24. Lebensmonat auf.

 

Experten raten:

Sprechen Sie so früh wie möglich Ihren Kinder- und Jugendarzt auf die Rotavirus-Schluckimpfung an. Die Immunisierung sollte bis spätestens zur 12. Lebenswoche begonnen und bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats abgeschlossen werden. Sie können Ihr Kind innerhalb der 3 Vorsorgeuntersuchungen U3, U4 und U5 impfen lassen. Die Rotavirus-Schluckimpfung kann zeitgleich mit weiteren Impfungen erfolgen.

 

 

Was sollte ich noch darüber wissen?

  • Fünf verschiedene Rotavirus-Typen sind für fast alle Rotavirus-Erkrankungen verant¬wortlich.
  • Typische Symptome einer Rotavirus-Gastroenteritis sind Fieber, Bauchkrämpfe, Erbrechen und Durchfall.
  • Häufig treten 10 bis 20 Brechdurchfall-Episoden innerhalb von 24 Stunden auf.
  • Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 500.000 Kinder an Rotavirus-Gastroenteritis.
  • Bis zum Alter von 2 bis 3 Jahren erkrankt jedes Kind mindestens einmal an Rotavirus-Brechdurchfall.
  • Etwa eines von 54 Kindern bis zum Alter von 5 Jahren muss in Deutschland wegen Rotavirus-Gastroenteritis ins Krankenhaus.
  • Die Schluckimpfung hat in einer der größten bislang durchgeführten Impfstoffstudien gezeigt, dass sie sicher und wirksam ist.
  • Die Kosten für die Rotavirus-Schluckimpfung werden von den Krankenkassen noch nicht generell übernommen.
    Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie es sich mit der Kostenerstattung in Ihrem Fall verhält.
 

Wie kann ich mich weiter über die Rotavirus-Schluckimpfung informieren?  

Erster Ansprechpartner ist der Kinder- und Jugendarzt. Er wird Sie umfassend über die Rotavirus-Schluckimpfung informieren.

 

 

Immer mehr Krankenkassen übernehmen die Kosten der Rotavirus-Impfung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten für die Rotavirus-Schluckimpfung. Weltweit stellen Rotaviren die häufigste Ursache für schwere Magen-Darm-Erkrankungen dar. Rotaviren sind hochgradig ansteckende Erreger, die zu Erbrechen und Durchfall führen können. Die Erkrankung kann besonders bei Babys und Kleinkindern zu einer lebensbedrohlichen Austrocknung (Dehydratation) des Körpers führen. Die Symptome bestehen in der Regel für vier bis acht Tage. Durch eine rechtzeitige Impfung mit einem Rotavirus-Schluckimpfstoff können schwere Rotavirus-Gastroenteritiden (Rotavirus bedingte Durchfallerkrankungen) bei Säuglingen und Kleinkindern vermieden werden. Diese treten meist zwischen dem 6. und 24. Lebensmonat auf.

 

 

Wer erstatttet die Kosten der Impfung?

Die Impfung gegen Rotaviren gehört derzeit nicht zu den Standardimpfungen. Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut betont aber, dass die Impfung junger Säuglinge entsprechend einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung sinnvoll sein kann. Die Sächsische Impfkommission hat ab Januar 2008 ihre öffentlichen Impfempfehlungen um die Rotavirus-Schluckimpfung für alle Säuglinge im ersten Lebenshalbjahr erweitert. "Unsere Entscheidung basiert auf der hohen Krankheitslast durch Rotavirus-Gastroenteritiden für Kinder bis zum fünften Lebensjahr", erläutert Dr. Michael Borte, SIKO-Mitglied und Leitender Oberarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Städtischen Klinikums St. Georg in Leipzig.

 

Mittlerweile entscheiden sich immer mehr gesetzliche Krankenkassen dafür, die Kosten für die Rota-Impfung zu übernehmen. Gesetzlich als auch privat Versicherte sollten sich daher vor der Impfung bei ihrer Versicherung über die Kostenübernahme informieren. Unter www.impfkontrolle.de finden  Sie eine Liste der Krankenkassen, die Kosten für die Schluckimpfung gegen Rotaviren übernehmen.

 

Weitere Informationen zur Rotavirus-Schluckimpfung finden Sie unter www.rotavirus-info.de.