Januar 2012

Kinder durch Prävention schützen

Mit dem 1. Januar 2012 tritt ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Damit wird ein unbürokratischeres Verfahren bei der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Erweiterung der Bundesinitiative "Familienhebammen" und die dauerhafte finanzielle Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Kamilien mit kleinen Kindern durch den Bund sichergestellt.

Das Bundeskinderschutzgesetz ermöglicht einen wirkungsvolleren und umfassenderen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung. 

Bundesfamilienministerin, Kristia Schröder hatte dieses neue Gesetz auf den Weg gebracht. Alle in Kinderschutz tätigen Akteure - auch die Kinder und Jugendlichen slebst sollen gestärkt werden.

Konkret wurden Verbesserungen in diesen Bereichen geschaffen:

  • Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
    Ein Kooperationsnetzwerk von Jugendämtern, Schulen, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Ärzten, Schwangerschaftsbetratungstellen und Polizei soll zusammengeführt werden und Hilfsangebote für werdende und junge Familien leicht zugänglich anbieten.
  • "Familienhebammen im Einsatz"
    Die Bundesinitiative "Familienhebammen" soll durch Netzwerke früher Hilfen unterstützt werden. Ein finanzielles Engagement des Bundes im Berich "Frühe Hilfen" soll auch nach Ablauf des Modellprogramms (2015) dauerhaft fortgesetzt werden.
  • Informationsweitergabe an die Jugendämter
    Ärzte werden oft als erste mit eine Kindesgefährdung konfrontiert - unterliegen jedoch der Schweigepflicht.Das neue Gesetz sieht eine klare Regelung vor, die die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht und gleichzeitig das Vertrauensverhältnis zum Patienten schützt.
  • Hausbesuche erwünscht
    Hausbesuche sollen dann zur Pflicht werden, wenn dies nach fachlicher Einschätzung erfordlich ist und das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird.
  • Standards für die Kinder- und Jugendhilfe
    Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Kinder- unmd Jugendhilfe, die die Rechte von Hindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Shchutz vor Gewalt sichert wird, ist mit dem neuen Gesetz eine Verpflichtung geworden. Dabei soll die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsicherung auch durch öffentliche Mittel finanziert werden.
  • Sichere Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hauptamtliche Mitarbieter/innen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein "erweitertes Führungszeugnis" nachweisen. Für ehrenamtliche Tätigkeiten sind individuelle Vereinbarungen je nach Arbeitsaufgaben mit den Trägern vorgesehen.

Quelle: www.bmfsfj.de