Röteln (Rubella) während der Schwangerschaft sind sehr gefährlich für Ihr Baby, insbesondere im ersten Schwangerschaftsdrittel. Dann besteht ein hohes Risiko (in den ersten Wochen sogar 50 Prozent), dass Ihr Kind mit Fehlbildungen, z.B. des Herzens oder des Gehirns, zur Welt kommt. Möglicherweise ist auch die normale Entwicklung der Augen und Ohren betroffen. Nach der 18. Schwangerschaftswoche ist die Gefahr für das Ungeborene nur noch gering. Leider sind die Symptome einer Rötelninfektion nicht immer ganz eindeutig zu erkennen.

 

Zu Beginn der Schwangerschaft wird Ihr Frauenarzt, Ihre Frauenärztin untersuchen, ob eine wirksame Immunität vorliegt. Der sog. Röteln-Titer gibt darüber Auskunft: Liegt er bei 1:32 oder darüber, sind Sie ausreichend geschützt. Liegt er bei 1:16 oder sogar darunter, sollten Sie vorsichtig sein. Vermeiden Sie auf jeden Fall den Kontakt mit Kindern, die Röteln haben. Wenn Sie trotzdem mit einer möglicherweise infizierten Person in Kontakt gekommen sind, informieren Sie umgehend Ihren Frauenarzt, Ihre Frauenärztin. Innerhalb von bis zu 5 Tagen nach einer möglichen Infektion kann man noch eine passive Immunisierung mit Röteln-Immunglobulin durchführen. Der Röteln-Titer wird dann im weiteren Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert, damit eine Neuinfektion sicher erkannt wird.

 

Idealerweise sollten Sie sich vor einer Schwangerschaft vergewissern, ob Sie gegen Röteln immun sind, und sich eventuell vorher impfen lassen. Weil die Hauptüberträger der Röteln Kinder sind, gilt das besonders für Berufe mit Kinderkontakt (Lehrerin, Erzieherin). Nach der Impfung sind Sie nicht infektiös.

 

Bisher war man davon ausgegangen, dass während der Schwangerschaft nicht gegen Röteln geimpft werden sollte und dass innerhalb der ersten drei Monate nach der Impfung eine Schwangerschaft unbedingt verhindert werden sollte. Eine im März 2001 im British Medical Journal beschriebene Studie an 180 Frauen zeigte jedoch ein beruhigendes Ergebnis: Die Schwangerschaft verläuft bis auf eine leicht erhöhte Rate von Fehlgeburten gleich, egal ob die Frau während der (noch unentdeckten) Schwangerschaft versehentlich geimpft wurde oder nicht. Die Kinder entwickeln sich vor und nach der Geburt unauffällig. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, wenn Sie z.B. nach einer Rötelnimpfung gleich schwanger geworden sind.

Selten kommt es zu einer zweiten Röteln-Infektion in der Schwangerschaft, obwohl die Frau eigentlich gegen Röteln immun sein dürfte.