Untersuchungen zeigen, dass Lebensmittelallergien im Kindesalter weniger zu den allergischen Reaktionen beitragen als bislang angenommen. Manche Kinder reagieren zwar empfindlich auf bestimmte Lebensmittel, haben aber nicht immer typische Allergiesymptome. Es kommt immer wieder vor, dass sich Kinder unnötig nach einer speziellen Diät ernähren müssen, weil eine vermutete Lebensmittelunverträglichkeit nicht durch entsprechende Untersuchungen ausreichend abgesichert wurde.

 

Besonders bei Verdacht auf eine Allergie gegen ein Grundnahrungsmittel oder schwer zu meidende Lebensmittel, sollte vom Arzt eine sehr genaue Diagnose mittels eines oralen Provokationstests (gezielte Aufnahme von „verdächtigen“ Lebensmitteln über den Mund) durchgeführt werden. Denn das komplette Weglassen eines Grundnahrungsmittels kann zu einer Mangelernährung sowie zu fehlgeleitetem Essverhalten führen, wenn die Therapie nicht durch eine Fachkraft (z.B. Ernährungsberater/in) begleitet wird.

Besonders im Säuglings- und Kleinkindalter besteht relativ häufig der Verdacht auf eine Allergie gegen ein Grundnahrungsmittel wie z.B. Kuhmilch, Weizen, Hühnerei. In den meisten Fällen sind die Allergien, vor allem Kuhmilchallergien, bis zum Schuleintritt nicht mehr vorhanden, wenn das nachgewiesen unverträgliche Nahrungsmittel über einen längeren Zeitraum gemieden wurde.

 

Wenn nicht eindeutig eine Lebensmittelallergie diagnostiziert werden kann, sollte auch an die Untersuchung auf andere Erkrankungen hin, gedacht werden, wie z.B. eine Laktoseintoleranz, eine Fruktoseintoleranz oder Zöliakie (glutensensitive Enteropathie). Die Symptome können manchmal einer Lebensmittelunverträglichkeit entsprechen.

 

Feststellen einer Lebensmittelallergie

 

Bei Verdacht auf eine Allergie sollten die folgenden Untersuchungen immer von einem Arzt durchgeführt werden:

 

  • Aufnahme der Krankengeschichte des Patienten mittels eines Ernährungs- und Symptomtagebuch (Protokollierung aller verzehrter Lebensmittel und möglicherweise aufgetretener Symptome nach dem Verzehr)
  • Hauttest (Prick-Test): Verdächtige allergische Substanzen werden in Lösung auf die Haut getropft oder aus der verdächtigen Obst-/Gemüsesorte direkt auf die Haut gebracht. Durch den Tropfen hindurch oder mit dem Allergen an der Nadel (Lanzette), wird dann die Haut oberflächlich angestochen. Eine Quaddelbildung wird als positive Reaktion bewertet.
  • Blutuntersuchung (IgE-Antikörper-Nachweis)

 

Sind die bisherigen Ergebnisse positiv, deutet dies nur auf eine Sensibilisierung des Körpers gegenüber einem oder mehreren Allergenen hin. Der Nachweis über eine tatsächlich vorliegende Allergie kann nur mit den folgenden Tests erbracht werden:

  • Eliminations-Diät (Weglassen spezifischer verdächtiger Lebensmittel zwischen sieben Tagen und vier Wochen)
  • Oraler Provokationstest (gezielte Wiedereinführung der weggelassenen Lebensmittel)

Eine langfristige, spezielle Allergen vermeidende Diät ist nur dann gerechtfertigt, wenn in dem Zeitraum, in dem die verdächtigen Lebensmittel weggelassen wurden keine allergischen Symptome vorhanden waren, diese aber nach Wiedereinführung erneut auftraten.

 

 

 

Zutatenliste deklariert allergieauslösende Inhaltsstoffe

 

Im Rahmen der EU-weiten Kennzeichnungsverordnung müssen inzwischen 14 Hauptallergene und deren Erzeugnisse, unabhängig in welchen Mengen diese eingesetzt wurden, auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Auf Kleinverpackungen besteht keine Kennzeichnungspflicht, sondern nur auf der Umverpackung.

 

Ein Blick auf die Verpackung lohnt sich. Nach EU-Kennzeichnungsverordnung gibt es 14 kennzeichnungspflichtige Hauptallergene

 

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, d.h. Cashewnüsse, Haselnüsse, Macadamianüsss, Mandeln, Paranüsse, Pekannüsse, Pistazien, Walnüsse
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite (bei einer Konzentration von mind. 10 mg/kg oder Liter)
  • Lupinen
  • Weichtiere

 

Kennzeichnung von zusammengesetzten Zutaten

 

Befinden sich kennzeichnungspflichtige Lebensmittel unter z.B. verwendeten Gewürzmischungen (wie Laktose, Sellerie oder Senf), müssen diese trotzdem aufgeführt werden. Warnhinweise auf Rückstände von Allergenen (z.B. Nüsse), die während der Produktion, der Lagerung oder durch den Transport in das Produkt gelangen, müssen vom Hersteller auf das entsprechende Produkt aufgebracht werden.

 

Die so genannte "25%-Regelung" ist gefallen, d.h. auch wenn von einer Zutat weniger als 25% in einem Lebensmittel enthalten sind, muss diese aufgelistet werden. Erdbeeren in Fruchtzubereitungen, Weizengries oder Ei in der Nudeleinlage oder Bestandteile von Würstchen im Eintopf müssen nun deklariert werden.

 

Außerdem gibt es Zutaten, die zwar aus allergieauslösenden Rohstoffen gewonnen werden, aber im Verarbeitungsprozess so stark verändert oder gereinigt werden, dass ihr allergieauslösendes Potential verloren geht. Solche Stoffe oder Lebensmittelzutaten sind beispielsweise:

  • Glukosesirup auf Weizen- oder Gerstenbasis
  • Fischgelatine als Trägerstoff für Vitaminzubereitungen oder Aromen
  • Fischgelatine als Klärhilfsmittel von Bier, Wein, Apfelwein
  • Natürlich gemischte Tocopherole (Vitamin E) (E306) aus Soja

 

 

 

Kinder, die eine pflanzliche Lebensmittelallergie haben, können in den folgenden Lebensjahren auch Kreuzreaktionen mit anderen Pflanzenarten entwickeln, die durch ihre botanische oder chemische Struktur miteinander verwandt sind und somit ähnliche oder identische Allergene (Proteine) aufweisen.

 

Bekannte Kreuzreaktionen:

zwischen und
Baumpollen (z.B. Birke, Hasel, Erle) Nüsse (v.a. Haselnuss, Walnuss, rohe Mandel), Stein- und Kernobst (z.B. Äpfel, Birnen, Pfirsich, Nektarine, Pflaume, Kirsche, Kiwi), (roher) Sellerie, (rohe) Karotte, rohe Tomate und rohe Kartoffel, Gewürze (z.B. Sellerie, Anis, Kümmel, Koriander)
Gräser- und Getreidepollen Mehle, wenig verarbeitete Getreideprodukte (Müsli, Frischkornbrei), Hülsenfrüchte (v.a. Soja, Erdnuss, Lupinenmehl), rohe Tomate, Melone
Kräuterpollen Kräuter (Beifuß), Sellerie (auch gekocht), ), rohe Tomate, rohe Kartoffel, Paprika, Kamille, Gewürze (Kümmel, Anis, Basilikum, Petersilie, Curry, Koriander, Muskat, Ingwer, Zimt), Fenchel, (rohe) Karotte
Erdnüsse Lupinenmehl, Soja
Hausstaubmilben Meeresfrüchte (v.a. Garnelen), Weichtiere (v.a. Schnecken)
Krebstiere Weichtiere (v.a. Schnecken, Tintenfisch)
Latex Banane, Avocado, Feige, Esskastanie, Kiwi, Mango, Melone, Ananas, Orange, Pfirsich, Datteln, Tomate, Weintraube, Hopfen (Bier), Kaffee, Chicorée, Endivie, Kartoffel, Kopfsalat, Radicchio, Schwarzwurzel, Spargel

(modifiziert nach: aid e.V.: "Allergisch auf Essen?", 2009)

 

Pollenallergiker

 

Bei einer Nahungsmittelallergie, die auf eine Kreuzreaktion gegenüber Pollen zurückzuführen ist, wird das entsprechende Nahrungsmittel häufig nur während der Flugsaison der Pollen nicht vertragen. Besonders im Herbst und im Winter können manche, der sonst zu meidenden Lebensmittel wieder verzehrt werden.

 

 

 

 

Ist eine Allergie eindeutig diagnostiziert, muss das auslösende Lebensmittel komplett gemieden werden (auch in verarbeiteten Produkten), denn auch schon kleinste Mengen können Symptome auslösen. 

 

Bei kleinen Kindern sollte - unter ärztlicher Kontrolle - eine erneute Provokation in regelmäßigen ein- bis zweijährigen Abständen erfolgen, da sich manche Allergien, besonders gegenüber Grundnahrungsmitteln, nach ein paar Jahren auch wieder verlieren können.

 

Wenn ein Grundnahrungsmittel (z.B. Kuhmilch, Weizen) gemieden werden muss, ist darauf zu achten, dass das Kind trotzdem mit allen Nährstoffen ausreichend versorgt ist. Die längerfristige Unterstützung einer begleitenden Ernährungstherapie durch eine/n Ernährungsberater/in (z.B. Ernährungswissenschaftler/in oder Diätassistent/in), ist unbedingt zu empfehlen. Ziel ist es, eine weiterhin altersentsprechende und gute Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Außerdem sollen die Kinder die Nahrungsaufnahme wieder mit angenehmen Gefühlen verbinden, um ein positives Essverhalten entwickeln zu können. Häufig haben die Kinder noch Ängste, dass die unangenehmen Beschwerden wieder auftreten. So ist eine intensive Aufklärung der betroffenen Person und der Angehörigen durch den behandelnden Arzt unbedingt erforderlich. Der Therapieerfolg kann erhöht werden, in dem der tägliche Umgang mit den Einschränkungen gelernt und akzeptiert wird. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen: 

 

 

Was bedeutet "Pseudoallergie"?

 

Im Gegensatz zu allergischen Reaktionen werden bei nicht-allergischen Lebensmittelunverträglichkeiten keine IgE-Antikörper gegen Allergie auslösende Substanzen gebildet. Das Histamin (ein Botenstoff der an einer allergischen Reaktion beteiligt ist) wird direkt durch das Allergen (z.B. Farbstoffe) selbst freigesetzt. Das Immunsystem ist somit nicht beteiligt. Die Reaktion auf eine Substanz erfolgt im Gegensatz zur "echten" Allergie sofort beim ersten Kontakt. Die Beschwerden/Symptome können aber denen einer echten Lebensmittelallergie entsprechen.

 

Nicht-allergische Lebensmittelunverträglichkeiten bei Kindern

 

Nicht-allergische Lebensmittelunverträglichkeiten kommen im Kindesalter nur selten vor. Liegt eine atopische Dermatitis (Neurodermitis) vor, sollte überprüft werden, inwieweit auch pseudoallergische Reaktionen beteiligt sein können.

 

Typische Auslöser können sein:

 

  • Aromastoffe
  • Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe)
  • Biogene Amine (z.B. Histamin)
  • Mangel an körpereigenen Enzymen (z.B. Laktoseintoleranz)

 

Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an biogenen Aminen

 

  • Histamin, enthalten in: Fischkonserven (vor allem Thunfisch), Rohwurst, Käse, Sauerkraut, Rotwein
  • Tyramin, enthalten in: Käse, Fischkonserven, Sauerkraut, Schokolade
  • Serotonin, enthalten in: Walnüsse, Bananen, Ananas

Typische allergieähnliche Symptome nach dem Verzehr sind: 

Durchfall, Kopfschmerzen, Migräne, Übelkeit, Juckreiz, Nesselausschlag

 

Diese Beschwerden können auftreten, wenn das Histamin aus den Lebensmitteln nicht schnell genug von den körpereigenen Enzymen abgebaut wird. Tyramin und Serotonin sowie Alkohol oder bestimmte Medikamente können diesen Effekt verstärken.

 

Der Nachweis über eine vorliegende Pseudoallergie kann nur mit den folgenden Tests erbracht werden:

  • Eliminations-Diät (Weglassen spezifischer verdächtiger Lebensmittel zwischen sieben Tagen und vier Wochen)
  • Oraler Provokationstest im Anschluss (gezielte Wiedereinführung der weggelassenen Lebensmittel)

Blutuntersuchungen bringen kein Ergebnis, da das Immunsystem hier nicht beteiligt ist und somit keine Antikörper im Blut nachweisbar sind.

 

 

 


  • Unterstützung und Hilfe finden Sie bei spezialisierten Ärzten und Ernährungsfachkräften
  • Lebensmittel, die bei Ihrem Kind nachweislich allergische Beschwerden auslösen, müssen so weit nötig und möglich gemieden werden - lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
  • Von Vorteil ist es, wenn Sie so wenig Fertigprodukte wie möglich verwenden und die Lebensmittel selbst frisch zubereiten.
  • Die Zutatenliste gibt Auskunft über alle Inhaltsstoffe, auch die, die in Spuren enthalten sein können. Es dürfen keine Klassennamen (z.B. pflanzliches Öl, Mehl) angegeben, sondern das Lebensmittel muss direkt benannt werden (z.B. Erdnussöl, Weizenmehl). Wenn Sie trotzdem unsicher sind, ob das zu meidende Allergen enthalten ist, fragen Sie beim Hersteller oder den Verbänden nach.
  • Erhitzen (kochen, backen, braten), Zerkleinern oder Säuern von Lebensmitteln, lässt diese verträglicher werden (z.B. Apfelmus anstatt roher Apfel). Bei sehr aggressiven Allergenen z.B. aus Erdnüssen oder Seefisch ist dies nicht der Fall.
  • Mischgewürze können problematisch werden. Die Deklaration gibt Auskunft über die Zusammensetzungen.
  • Wichtig ist es, gleichwertige Alternativen zu Lebensmitteln zu finden, die allergische Beschwerden hervorrufen (z.B. calciumreiche Mineralwässer, mit Calcium angereicherte Fruchtsäfte oder Calciumpräparate bei Kuhmilchunverträglichkeit).

Tipps zum Auswärts essen

 

  • Weisen Sie die Bedienung oder den Küchenchef darauf hin, auf welche Lebensmittel Ihr Kind allergisch reagiert, damit diese nicht in dem Gericht enthalten sind.
  • Kleine selbstgemachte Kärtchen oder Restaurantkarten (direkt zu beziehen vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V.), auf denen die kritischen Lebensmittel stehen sind hilfreich und können direkt an die Küche weitergegeben werden.
  • Bei einer Fischallergie: Weisen Sie den Kellner darauf hin, dass schon der Kontakt eines Lebensmittel mit einem Küchengerät, dass vorher schon in Berührung mit Fisch gekommen ist, ernste Beschwerden bei Ihrem Kind auslösen kann.
  • Wenn Ihr Kind Allergiker/in ist, sollten Erzieher und Lehrer in Kindergarten und Schule darüber informiert werden, besonders wenn das Kind dort zubereitete Mahlzeiten isst oder auf Klassenfahrt geht.

 

Tipps zum Verreisen:

 

  • Achten Sie bei der Wahl Ihrer Unterkunft drauf, ob diese auch für Allergiker geeignet ist.
  • Prüfen Sie, welche Fluggesellschaft auf Allergiker eingestellt ist (nähere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V.).
  • Nehmen Sie die Restaurantkärtchen in der entsprechenden Landessprache mit. Beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland erhalten Sie ein „EU-Wörterbuch für Allergiker“ mit dem Sie Ihre persönlichen Kärtchen erstellen können.