In Ergänzung zu den Untersuchungen und Empfehlungen Ihres Arztes bieten wir Ihnen unter Medizinisches Informationen, die für Sie während Ihrer Schwangerschaft wichtig sind.

 

Diese Informationen ersetzen in keiner Weise die Kontrollen durch Ihren Gynäkologen / Ihrer Gynäkologin.

 

Schwanger!

Wenn Sie selbst einen Schwangerschaftstest durchgeführt haben, dieser positiv ist, nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf. Normalerweise findet die erste Kontrolluntersuchung bei einer gesunden Schwangeren um die elfte Schwangerschaftswoche statt. Gerechnet wird nach dem ersten Tag der letzten Periode. Bei Schmerzen, Blutungen oder sonstigen Problemen sollten Sie sich vorher bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin melden.

 

Die Krankenkassen übernehmen gemäß Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich die ärztliche Betreuung und Hilfe sowie die Hebammenbetreuung während Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören in einer normal verlaufenden Schwangerschaft die Vorsorgeuntersuchungen und die Ultraschallkontrollen. Bei speziellen medizinischen Untersuchungen, wie z.B. der Fruchtwasseruntersuchung, sollten Sie sich vorher über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse informieren. Generell werden die Kosten dann übernommen, wenn die Untersuchungen aus zwingenden Gründen angebracht sind, wie z.B. bei Verdacht auf Missbildung oder bei einem Alter der Schwangeren über 35 Jahren (Risikoschwangerschaft).

 

 

Mutterschaftsrichtlinien

Die Vorsorgeuntersuchungen werden nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgenommen. Sie umfassen:

 

  • Das Screening, d.h. Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen. Zu den regelmäßig durchgeführten Untersuchungen gehören:
    • die Kontrolle des Höhenstandes des Gebärmutterbodens (Tastuntersuchung)
    • die Überwachung der kindlichen Herztöne (CTG, Kardiotokografie)
    • die Beobachtungen zur Lage des Kindes (zunächst Ultraschall, später Tastuntersuchung)

  • Die Diagnose und Therapie, d.h. die individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren mit dem Ziel rechtzeitiger Behandlung bei möglicherweise auftretenden Problemen. Hierzu gehören:
    • die frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik
    • serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen (wie z.B. Röteln, Hepatitis B, HIV, Toxoplasmose und andere Infektionen)
    • blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (mehr zur Rhesusunverträglickeit)
    • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln

  • Das Informieren und Beraten der schwangeren Frau über ihren Zustand und den ihres Kindes, mittels Aufzeichnungen und Bescheinigungen.

  • Die Ausstellung eines Mutterpasses ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.

 

 

Ziel der Mutterschaftsrichtlinien

Das Ziel der Mutterschaftsrichtlinie ist die "Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichende und zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung."

 

Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden.

 

Bei der Behandlung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften oder Risikogeburten angezeigten intensiveren Betreuung.