Der Mutterpass - wichtige Informationen im blauen Heft

Schwanger?

Dann bekommen Sie umgehend Ihren Mutterpass von Ihrer/Ihrem behandelnden Gynäkologin/Gynäkologen ausgehändigt. Ein Pass, den Sie während der Schwangerschaft immer bei sich tragen sollten, denn die hier eingetragenen Daten dokumentieren den gesamten Schwangerschaftsverlauf und liefern für medizinische Notfälle und für die Geburt wichtige Informationen. Auch nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie den Mutterpass gut aufbewahren, da die Daten auch für nachfolgende Schwangerschaften wichtig sind.

 

Der Mutterpass existiert seit mehr als 50 Jahren. Erstmals wurde der "Vorsorgepass" 1961 eingeführt. Seit 1968 besteht die Verpflichtung für Ärzte, allen gesetzlich krankenversicherten Frauen den Mutterpass auszuhändigen.

Im Laufe der Zeit hat sich der Mutterpass immer wieder geändert und sich an neue medizinischen Entwicklungen angepasst, im Jahr 2009 mit Änderungen zu den Themen: Ernährung, HIV-Antikörpertest und Zahngesundheit. Seit 2013 gibt es außerdem neue Mutterpässe mit minimalen Veränderungen.

Wir stellen Ihnen den Mutterpass vor:

Seite 1:

 

Hier findet sich der Stempel Ihrer Arztpraxis sowie Angaben zu Ihrer Hebamme. Wichtige Telefonnummern können hier notiert werden und sind so immer griffbereit.

 

 

Seite 2: Untersuchungen zur Blutgruppe, zum Rhesusfaktor und Rötelntiter

 

Die Blutgruppenzugehörigkeit und der Rhesusfaktor der Schwangeren sind wichtig für eventuelle Bluttransfusionen.

 

Der Rhesusfaktor ist speziell für das Ungeborene wichtig: Ist das Blut der Schwangeren Rhesus-negativ (Rh-) und das des Vaters Rhesus-positiv (Rh+), kann das Kind ebenfalls Rhesus-positiv sein. Es kann dann zur Rhesusunverträglichkeit kommen. Rh negativ ist die Mutter nur dann, wenn beide Allele (Varianten eines Gens) negativ sind.

 

Wenn dann Blutzellen des Kindes in den mütterlichen Blutkreislauf gelangen, können sich im Blut der Mutter Antikörper gegen das Blut des Kindes bilden. Dies kann während der Geburt oder während einer Blutung in der Schwangerschaft passieren. In einer weiteren Schwangerschaft können die gebildeten Antikörper jedoch das Leben des Ungeborenen bedrohen, falls auch dieses Kind Rhesus-positiv ist.

 

Vorbeugend wird deshalb allen Schwangeren, die Rhesus-negativ sind, in der 28. Schwangerschaftswoche Anti-D-Globulin gespritzt. So wird die Bildung von Antikörpern verhindert, wenn kindliche Blutanteile in den Blutkreislauf der Mutter gelangen. Diese Anti-D-Prophylaxe muss 72 Stunden nach der Geburt wiederholt werden, wenn das Kind Rhesus-positiv ist.

 

Keine Gefahr besteht, wenn beide Eltern Rhesus-negativ sind, denn dann ist auch das Kind Rhesus-negativ. Auch wenn die Mutter Rhesus-positiv ist und das Kind Rhesus-negativ, besteht keine Gefahr für das Kind.

 

Eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft kann zu schweren körperlichen und geistigen Fehlentwicklungen des Ungeborenen führen. Der Rötelntiter (Röteln-Antikörpertest) gibt Auskunft darüber, ob eine ausreichende Menge von Antikörpern im Blut der Mutter eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft verhindern kann. Ist der Titer zu niedrig, müssen weitere Untersuchungen klären, ob eine Immunität anzunehmen ist.

Wenn der Nachweis über zwei erfolgte Röteln-Impfungen vorliegt, ist von einer Immunität auszugehen und der Titerwert im Blut muss nicht mehr bestimmt werden.

 

 

Seite 3: Informationen zu Infektionskrankheiten

 

Einige Krankheitserreger können das Kind im Mutterleib oder nach der Geburt gefährden. Um eine Ansteckung vermeiden bzw. rechtzeitige Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten zu können, ist es wichtig zu wissen, ob die Mutter eine dieser Erkrankungen auf das Kind übertragen könnte. Daher werden während der Schwangerschaft u. a. Tests zu folgenden Infektionskrankheiten gemacht, bzw. im Verlauf der Schwangerschaft wiederholt:

 

  • Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen
    Mit einer Urinprobe wird festgestellt, ob bei der Schwangeren eine Chlamydieninfektion (Bakterien, die die Schleimhäute befallen können und beim Geschlechtsverkehr übertragen werden) vorliegt, denn sie erhöht das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt. Im Falle einer Infektion wird die Schwangere mit Antibiotika behandelt und die Untersuchung dann wiederholt.
  • Antikörper-Suchtest-Kontrolle
    Der Antikörper-Suchtest wird in der 24. Bis 27. Schwangerschaftswoche wiederholt, wenn die Mutter Rhesus-negativ ist.
  • Röteln- Antikörpertest-Kontrolle
    Um sicher zu gehen, dass sich die Schwangere in der Zwischenzeit nicht infiziert hat, wird auch dieser Test im Verlauf der Schwangerschaft wiederholt.
  • LSR-Test (Lues-Such-Reaktion)
    Im Mutterpass wird der Test auf Lues-Bakterien dokumentiert. Lues (Syphilis) ist eine Geschlechtskrankheit, die auch das Ungeborene schädigen kann.
  • Nachweis von HBs-Antigen
    Im letzten Schwangerschaftsdrittel wird das Blutserum auf eine Hepatitis-B-Infektion (infektiöse Leberentzündung) untersucht. Ist der Befund positiv kann das Kind gleich nach der Geburt geimpft werden, um eine Infektion des Kindes zu verhindern.
 

Seite 4: Vorangegangene Schwangerschaften

 

Der Verlauf vorangegangener Schwangerschaften wird hier vermerkt. Für eine neue Schwangerschaft können so Rückschlüsse auf mögliche Risiken gezogen werden.

 

 

Seite 5: Allgemeine Besonderheiten, Beratung der Schwangeren

 

Die "Vorgeschichte" (Anamnese) der Schwangeren wird anhand eines mehrere Punkte umfassenden Fragenkatalogs erfasst, um eine mögliche Risikoschwangerschaft rechtzeitig erkennen zu können.

 

Die Beratung umfasst eine Aufklärung über Risiken, Ernährung und Bewegung, Alkoholkonsum, Medikamente, Geburtsvorbereitung, Krebsfrüherkennungsuntersuchen, Zahngesundheit, HIV-Antikörpertest und Pränataldiagnostik.

 

 

Seite 6: Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf

 

Auf dieser Seite werden besondere Befunde, dauerhaft eingenommene Medikamente, Komplikationen (z.B. Mehrlingsschwangerschaften, Blutungen, vorzeitige Wehen, Bluthochdruck, Ödeme, Infektionen) während der Schwangerschaft vermerkt.

 

Der Zeitpunkt für die Geburt wird ausgehend vom ersten Tag der letzten Regelblutung errechnet und hier eingetragen.

 

 

Seiten 7 und 8: Das Gravidogramm

 

Das fortlaufend aktualisierte Gravidogramm gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen, die bis zur 32. SSW in vierwöchigem Abstand stattfinden und von da an alle zwei Wochen.

 

  • zur Schwangerschaft:
    Bei Tastuntersuchungen wird der so genannte "Symphysen-Fundusabstand" festgestellt. Er gibt die Lage des oberen Gebärmutterrands an, der sich im Laufe der Schwangerschaft immer weiter nach oben verschiebt.

  • Die Gesundheit der Mutter wird genauestens beobachtet:
    Wie entwickelt sich die Gewichtszunahme?
    Eine rasante Gewichtszunahme und Übergewicht sind Risikofaktoren für Präeklampsie, Gestose (schwangerschaftsbedingte Krankheiten) oder Schwangerschaftsdiabetes.
    • Bestehen Ödeme oder Krampfadern?
    • Wie ist der Blutdruck?
      Erhöhte Blutdruckwerte können u.U. auf eine EPH-Gestose (schwangerschaftsinduzierter Bluthochdruck = Hypertonie, SIH) hinweisen.
    • Sind die Eisenwerte in Ordnung?
      Bei zu niedrigen Hämoglobin (Hb)-Werten (Hämoglobin unter 12,0) müssen zusätzlich Eisenpräparate genommen werden, um die Sauerstoffversorgung des Kindes sicherzustellen.
    • Urinuntersuchungen geben Aufschluss über mögliche Entzündungen oder Schwangerschaftsdiabetes (zu viel Zucker im Harn).
    • Weitere Tastuntersuchungen kontrollieren den Gebärmuttermund und die Zustand des Gebärmutterhalses (Cervix).
    • Bei besonderen Indikationen werden weitere Untersuchungen, wie z.B. Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie), Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) hier vermerkt.

  • zur Entwicklung des Kindes:
    Im Rahmen der letzten Vorsorgeuntersuchungen wird die Lage des Kindes festgehalten und mit diesen Abkürzungen vermerkt: SL = Schädellage, BEL = Beckenendlage oder Steißlage, QL = Querlage.

    Von Bedeutung ist die Lage des Kindes frühestens ab der 26. Schwangerschaftswoche, da es sich bis zu diesem Zeitpunkt noch drehen kann.

    Auch Herztöne / Pulsfrequenz und Kindsbewegungen werden beobachtet und festgehalten. Der Zeitpunkt der ersten Kindsbewegungen ist ein zusätzlicher Anhaltspunkt für die Festlegung des Geburtstermins.

 

 

Seite 9: Besonderheiten zu Risikokatalogen und cardiotokografische Befunde

 

An dieser Stelle können Ergänzungen, wie therapeutische Maßnahmen oder genetische Beratungen und weitere Besonderheiten aufgeführt werden.

Cardiotokografische Befunde dokumentieren die Herztöne des Kindes und eine mögliche Wehenbereitschaft.

 

 

 

Seiten 10 und 11: Screening - Ultraschalluntersuchungen

 

  • Erstes Screening in der 8. bis 11 (+6). Schwangerschaftswoche
    Der wohl spannendste Moment für die Schwangere ist das erste Screening, der erste Ultraschalltermin, bei dem festegestellt wird, ob es sich um einen oder mehrere Embryos handelt. Das Kind wird vermessen (SSL = Scheitel-Steiß-Länge), auch um den voraussichtlichen Geburtstermin noch einmal genauer bestimmen zu können.

  • Zweites Screening in der 18. bis 22 (+6). Schwangerschaftswoche
    Beim zweiten Ultraschalltermim wird das Ungeborene genauer untersucht. Hat es sich gut entwickelt? Der Kopf, Brustkorb und Bauch sowie die Gliedmaße werden vermessen. Außerdem wir bei diesem Termin meist erkannt, ob es sich bei Ihrem Baby um einen Junge oder ein Mädchen handelt.

  • Drittes Screening in der 28. bis 32 (+6). Schwangerschaftswoche
    Und wieder wird das Wachstum des Kindes kontrolliert. Schon jetzt kann man die Funktion der inneren Organe beurteilen. Hat sich das Kind in die richtige Richtung gedreht? Wie ist die Lage des Kindes und der Plazenta? Reicht die Fruchtwassermenge?

 

Bei auffälligen Befunden werden weitere Untersuchungen zur Abklärung durchgeführt. So z.B. die Dopplersonografie: Dieser besondere Ultraschall wird dann in Anspruch genommen, wenn das Kind möglicherweise nicht ausreichend mit Nährstoffen oder Sauerstoff versorgt ist oder aus anderen Gründen eine Risikoschwangerschaft besteht.


 

Seite 12: Ultraschall-Kontrolluntersuchungen nach Anlage 1b

 

Bei Auffälligkeiten zur Abklärung werden weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt und im Mutterpass notiert.

 

 

Seite 13: Der fötale Wachstumsverlauf

 

Ein Diagramm gibt die Messergebnisse der drei Ultraschalluntersuchungen wieder. So lässt sich einschätzen und vergleichen, ob sich das Kind normal entwickelt. Der dicke Strich gibt dabei den Normalbefund an. Wächst ihr Kind irgendwo in dem Bereich zwischen den beiden dünnen Linien, die den dicken Strich umrahmen, entwickelt sich ihr Baby ordnungsgemäß. Eine Entwicklung unter- oder oberhalb der dünnen Linien sollte mit dem Arzt abgeklärt werden.

 

Mit dem BPD wird der Querdurchmesser des Kopfes bestimmt. Anhand diesen Wertes kann überprüft werden, ob das Becken einer Frau zu schmal für den Kopf Ihres Babys ist und deshalb ein Kaiserschnitt durchgeführt werden muss.

 

Mit dem ATD wird der Durchmesser des Bauchs bestimmt, woran erkannt werden kann, ob sich das Baby gut entwickelt.

 

 

Nachfolgende Seiten:

 

Auf den nächsten Seiten des Mutterpasses werden die Abschlussuntersuchungen (Epikrise) festgehalten, darunter: Geburtsverlauf, Lage des Kindes vor der Geburt, Komplikationen im Wochenbett und erste Neugeborenen-Untersuchungen wie (Gewicht, Größe und Apgar-Test (verschiedene Tests zur Beurteilung des Zustands des Säuglings, z.B. Herzfrequenz und Hautfarbe). Vor der Abschlussuntersuchung der Mutter werden noch einmal die Gebärmutter und deren Rückbildung kontrolliert.

 

Auch Ergebnisse der Untersuchung sechs bis acht Wochen nach der Geburt werden hier im Mutterpass festgehalten.