Schwangerschaft: Sport und Bewegung in der Schwangerschaft

Schwangerschaft: Sport und Bewegung in der Schwangerschaft

Sport ist erlaubt! Bewegung tut gut!

 

Untersuchungen bestätigen es immer wieder: Sportlich aktive Mütter haben seltener Rückenschmerzen und Krampfadern und leiden weniger unter der morgendlichen Übelkeit. Thrombosen oder Schwangerschaftsdiabetes kommen seltener vor und fitte, aktive Mütter erleben oft leichtere Geburten.

Auch das Ungeborene profitiert: Mehr Bewegung transportiert auch mehr Sauerstoff zum Kind, so dass es besser gedeihen kann.

 

Welchen Sport Schwangere mit welcher Intensität ausüben können, hängt davon ab, wie die Schwangerschaft verläuft und wie sportlich der Alltag vorher war. Vorausgesetzt, die Schwangerschaft ist komplikationslos, können nach Rücksprache mit dem betreuenden Gynäkologen all die Sportarten weitergeführt werden:

 

> bei denen so gut wie keine Sturz- und Verletzungsgefahr besteht,

> die Sie nicht überanstrengen (Puls nicht über 130 Schläge/Minute) oder überhitzen,

> bei denen weder Erschütterungen entstehen noch kurze, abrupte Bewegungen oder

   Stopps ausgeführt werden müssen.

 

Konkret bedeutet dies: Inlineskaten, Steilwandklettern, Geräteturnen, Reiten, Volleyball, Squash oder Tennis sollten Sie vermeiden.

In den ersten Schwangerschaftswochen sollte der Sport jedoch nicht übertrieben werden: Wer etwa vier Stunden pro Woche joggt, oder Tennis spielt hat ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten.

Die klassischen Schwangerschafts-Sportarten sind: Spazieren gehen, Radfahren, Schwimmen, Yoga, Stretching oder Bodyforming. Ideal ist auch Wassergymnastik (z.B. Aqua-Aerobic) - hierbei werden die Gelenke nicht durch das eigene Gewicht belastet.

Die Bewegung im Wasser schont die Gelenke und kräftigt die Muskulatur.

Auch Tai-Chi ist beispielsweise ein sehr gutes Muskeltraining mit gutem Dehnungseffekt. Bei Figuren auf einem Bein kann es durch den immer dicker werdenden Bauch zu ungewohnten Gleichgewichtsverlagerungen kommen - hier ist Vorsicht geboten!

Tanzen, Walken, Nordic Walking (ist besonders gut für die Haltung), Wandern, Aerobic sind ebenfalls zu empfehlen, solange Sie nicht zu sehr außer Atem kommen und nichts übertreiben.

Für Untrainierte reichen 15 Minuten drei Mal pro Woche.

 

Fit für die Geburt

Was halten Sie von Yoga? Diese Übungen entspannen und stärken zugleich den Beckenboden. Sie lernen Atem- und Entspannungstechniken, die Sie unter der Geburt gut gebrauchen können und die Sie bei sich zu Hause problemlos üben können - solange es Ihnen gut tut.

Anfängerinnen sollten solche Kurse besuchen, die auch für Schwangere geeignet sind. Einige Krankenkassen beteiligen sich sogar an den Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Auch die Schwangerschaftsgymnastik vermittelt ein gutes Körpergefühl u. a. mit Entspannungsübungen und Übungen zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur.

 

Die sportlichen Vorteile zusammengefasst:

  • Weniger Rückenschmerzen durch eine trainierte Muskulatur, die das Skelett stützt.
  • Bewegte Beine haben weniger Krampfadern und Thrombosen.
  • Ein trainiertes Herz-Kreislauf-System ist stabiler bei Belastungen durch die Schwangerschaft.
  • Bewegung wirkt der morgendlichen Übelkeit und Wassereinlagerungen entgegen.
  • Regelmäßiges Training erhöht die Lungenkapazität und verschafft auch dem Baby über die Plazenta mehr Sauerstoff.
  • Bewegung lässt den Stress links liegen, liefert Energie und steigert die Ausdauer.
  • Bewegung und Sport verhindern unnötige Gewichtszunahmen und lassen junge Mütter nach der Geburt wieder schneller ihre normale Figur zurückfinden.

 

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Baby: Masern, Mumps und Röteln - ohne Impfung ein Risiko

Baby: Masern, Mumps und Röteln - ohne Impfung ein Risiko

Mütterliche Abwehrstoffe im Blut schützen Babys in den ersten Lebensmonaten vor vielen Infektionen. Dieser so genannte "Nestschutz" lässt jedoch nach oder ist - wie bei Keuchhusten - gar nicht vorhanden. Ihr Baby entwickelt nach und nach ein eigenes Abwehrsystem, durch die Bildung von Antikörpern, wenn sich der kleine Organismus gegen Erreger wehren muss. Und doch sind manche Infektionskrankheiten gefährlich und können mit zum Teil erheblichen Komplikationen einhergehen.

 

Davor können Sie Ihr Kind schützen: Gegen Viren und Bakterien gibt es Impfstoffe, mit denen dem Körper abgeschwächte Erreger in exakter Dosierung zugeführt werden, so dass das Immunsystem Abwehrstoff bilden kann. Viele Impfstoffe werden als Kombinationsimpfstoffe angeboten, so dass nur 1 Piks statt mehrerer notwendig ist. Ein Beispiel hierfür sind: Mumps, Masern, Röteln (kurz MMR).

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Berlin empfiehlt ab dem vollendeten 11. Lebensmonat eine zweimalige kombinierte Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Diese Impfung kann auch mit einer Impfung gegen Windpocken kombiniert werden - hierfür steht ein Kombinationsimpfstoff gegen alle vier Infektionen zur Verfügung. Alle vier virusbedingte Infektionskrankheiten sind hoch ansteckend und können z.T. schwere Komplikationen hervorrufen.

 

Mumps

In früheren Zeiten auch "Ziegenpeter" genannt, wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Charakteristisch ist eine schmerzhafte Entzündung der Ohrspeicheldrüsen, aufgrund dessen beide Wangen (rund drei Wochen nach der Ansteckung) anschwellen. In der Regel verlaufen Mumpserkrankungen in der Kindheit harmlos.

Komplikationen, die auftreten können, sind Hörschäden, Entzündungen der Hirnhäute (die in ca. 70% unbemerkt verlaufen können).

Tritt die Infektion nach der Pubertät auf, kann dies zu Jungen zur Einschränkung der Zeugungsfähigkeit führen, bei Mädchen zu einer Entzündung der Eierstöcke.

 

Masern

Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) war es vor 25 Jahren, die Masern weltweit bis 2010 zum Verschwinden zu bringen. Das ist nicht gelungen. Immer wieder gibt es auch "Masernepidemien" in Deutschland. Masern gehörten zu den typischen Kinderkrankheiten, befallen jedoch zunehmend Jugendliche und Erwachsene. Bei beiden Personengruppen ist der Verlauf in der Regel schwerer als bei kleinen Kindern. Auch hier erfolgt die Ansteckung durch Tröpfcheninfektion. Die Erkrankung verlauft typischerweise in zwei Stadien: dem grippeähnlichen Vorstadium mit Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung und Flecken auf der Mundschleimhaut. Drei bis sieben Tage später folgt der charakteristische Hautauschlag.

 

In 10 bis 20 Prozent der Fälle (mit zunehmenden Alter werden es mehr) kann es zu Komplikationen, wie Mittelohr- und Lungenentzündungen, Vereiterung der Nebenhöhlen und Entzündungen der Augen - im schlimmsten Fall zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) - kommen. In sehr seltenen Fällen kann es Jahre nach einer durchgemachten Masernerkrankung zu einer Entzündung des Gehirns kommen, die als SSPE (sklerosierende Panenzephalitis) bezeichnet wird und tödlich verläuft.

 

Die Ansteckung mit Masern in Gemeinschaftseinrichtungen bringt besonders Kinder in Gefahr, die aufgrund einer so genannten Kontraindikation nicht geimpft werden können, zum Beispiel bei einer angeborenen Immunstörung oder weil sie wegen einer bösartigen Krankheit eine Immunitätsunterdrückende Behandlung erhalten. Ebenfalls gefährdet sind junge und deshalb nach den Empfehlungen der STIKO noch nicht vollständig geimpfte Babys und kleine Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr.

 

Röteln

Diese Viruserkrankung tritt vor allem im Winter und im Frühjahr auf und beginnt mit Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Fieber. Kurz danach zeigt sich der typische Hautausschlag, der nach drei bis fünf Tagen wieder verschwindet. In der Regel verläuft diese Kinderkrankheit ohne Komplikationen.

 

Gefährlich wird diese Infektion jedoch für Schwangere, deren Ungeborenes schwer geschädigt werden kann. Über 60% der Kinder kommen dann mit Augenschäden, Taubheit, Herzfehlern und Hirnschädigungen zur Welt. Auch Leber-, Milz und Knochenmarkprobleme können die Folge sein. Die Gefahr für das ungeborene Kind kann vor allem dann nicht erkannt werden, wenn die Erkrankung bei der Mutter unbemerkt verläuft.

Spätestens vor der Einschulung Ihres Kindes sollte der von der STIKO empfohlene Impfschutz vollständig sein.

 

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Kinder: Wenn Brot und Nudeln Bauchweh machen

Kinder: Wenn Brot und Nudeln Bauchweh machen

Zöliakie - eine Nahrungsmittelunverträglichkeit

Zöliakie ist eine häufig unentdeckte, lebenslange Nahrungsmittelunverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß (Gluten), das in einigen Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Grünkern, Einkorn, Emmer und Kamut vorkommt.

Gluten wird als Klebereiweiß bezeichnet, weil es für den Zusammenhalt des Teigs in Nudeln, Brot und anderen Backwaren sorgt.

 

Ein Kinderleben also ohne Spagetti mit Tomatensauce, Butterbrot oder Pudding? Ein Erwachsenendasein ohne Schnitzel, Spätzle, Bratensoße oder Bier? Für viele von uns unvorstellbar, für andere ganz normal. Mindestens einer von 500 Deutschen leidet unter dieser Erkrankung. Neuere Studien gehen sogar davon aus, dass jeder 100. Europäer betroffen sein könnte.

Die erste Beschreibung der Krankheit ist bereits rund 120 Jahre alt. Dennoch wird das Leiden auch heute noch zu selten und häufig zu spät erkannt. Früher hielt man die Zöliakie für eine Kinderkrankheit, weil ihre ersten Symptome oft bei Säuglingen auftraten, wenn sie von der Muttermilch auf Breie und feste Nahrung umgestellt worden sind. Heute wissen wir, dass diese Autoimmunerkrankung bei Personen mit einer genetischen Veranlagung praktisch in jedem Lebensalter auftreten kann. Wegen der Vielfalt der Symptome wird sie jedoch oft verkannt. Viele Betroffene haben einen langen Leidensweg hinter sich, bis endlich die richtige Diagnose gestellt wird.

 

Klassische und weniger klassische Alarmzeichen bei Kindern und Erwachsenen

Bei der klassischen Form der Zöliakie treten die ersten Anzeichen oft schon im frühen Kindesalter auf, wenn nach der alleinigen Milchnahrung Beikost mit glutenhaltigen Getreiden eingeführt wird, wie z. B. ein Getreidebrei mit Weizenflocken oder ein Baby-Zwieback. Den betroffenen Kindern geht es nicht gut, sie können vermehrt schreien, erbrechen, weiche Stühle oder Durchfall und Blähungen entwickeln und nehmen schlecht an Gewicht zu. Oft hat ein betroffenes Kind einen massigen und übel riechenden Stuhlgang, wirkt schwach, blass und müde. Der Bauch sieht aufgetrieben und gebläht aus. Das Kind wirkt missmutig und reizbar. Diese relativ eindeutigen Symptome kann der Kinder- und Jugendarzt meist sehr schnell zuordnen.

 

Häufiger ist es jedoch so, dass sich die Zöliakie mit milden Beschwerden manifestiert, so dass sie oft spät oder gar nicht erkannt wird. Die meisten von einer Zöliakie betroffenen Kinder und Erwachsenen zeigen heute nicht die oben beschriebenen klassischen Symptome, sondern leiden unter vielfältigen Beschwerden, die einzeln oder in Kombination auftreten können. Dazu gehören z. B. wiederkehrende Bauchschmerzen, niedriges Längenwachstum, Konzentrations- und Leistungsschwäche, aber auch neurologische Symptome. Da diese Beschwerden uncharakteristisch sind, dauert es oft lange, bis ein Bluttest durchgeführt wird, der zur Diagnose einer Zöliakie führt.

 

Die schweren Folgen - wenn nicht behandelt wird

Gluten schädigt die Schleimhaut des Dünndarms. Durch das Verkümmern der Darmzotten wird die Aufnahme der Nährstoffe erschwert. Die möglichen Folgen sind Entwicklungsstörungen und Wachstumsrückstand, Blutarmut und Knochenschwäche.

Auch psychische Erkrankungen sind möglich und das Risiko für Darmkrebs ist erhöht. Bei etwa fünf Prozent der Patienten entwickeln sich zusätzliche Autoimmunerkrankungen wie z.B. Diabetes oder Schilddrüsenstörungen. Frauen mit einer unbehandelten Zöliakie sind oft in ihrer Fruchtbarkeit eingeschränkt und erleiden häufiger eine Fehlgeburt.

 

Die Diagnose aus dem Darm

Bei Verdacht auf Zöliakie kann der Arzt das Blut auf das Vorhandensein spezifischer Antikörper untersuchen. Sind die Werte erhöht, muss die Diagnose mit einer Gewebeentnahme (Biopsie) aus der Darmschleimhaut abgesichert werden.

 

Die Behandlung - eine lebenslange Diät!

Gegen die Krankheit hilft nur eine lebenslange, strenge Diät, bei der jegliches Getreide und alle Mehlprodukte weggelassen werden müssen. Eltern müssen deshalb den Speiseplan eines Zöliakie kranken Kindes drastisch zusammenkürzen. Einschränkungen bleiben nicht aus - sind aber notwendig. Viele mit Mehl gebundenen Suppen oder Sahnesaucen sind dann nicht mehr erlaubt.  Salat erlaubt, aber ohne Croutons. Schnitzel oder Fischstäbchen sind gänzlich tabu - ihre Panade enthält Mehl. Erlaubt sind nur Reis-, Mais- und Johannisbrotkern-Mehle.

 

"Der Teufel steckt im Detail": Vielen Lebensmitteln, denen es man nicht ansieht, ist Mehl zugesetzt, so zum Beispiel Fleischkäse, Ketchup, Lakritz oder manche Sorten von Reisnudeln. Wer weiß schon, dass Sojasoße Weizen enthält?

Sogar das Maisprodukt Cornflakes enthält fast immer Gluten aus Gerstenmalz. Selbst bei Weichkäse oder Wurstwaren findet man manchmal im Kleingedruckten den unter "Weitere Zutaten" versteckten Hinweis auf Weizenmehl. Gluten bindet Fett und Wasser und wird daher von vielen Herstellern als Bindungsmittel und Träger von Aromen verwendet.

 

Die Zutatenliste gibt Auskunft

Ist bei einem Kind oder Erwachsenen Zöliakie diagnostiziert worden, sollte man beim Einkaufen die Zutatenliste der Lebensmittel sehr genau lesen. Seit 2005 müssen verpackte Lebensmittel in ihrer Zutatenliste auch glutenhaltige Getreide und reines Gluten kennzeichnen. Unklarheit besteht oft bei importierten Lebensmitteln, die nicht der EU angehören. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für verpackte Lebensmittel. Für lose abgegebene Waren wie Wurst oder Eiscreme, Kita-Verpflegung, Schul- oder Kantinenessen gibt es keine Verordnungen. Hier sollten Sie genau nachfragen. Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG) führt ausführlichen Listen mit genau bezeichneten Produkten, die der Hersteller auf Nachfrage als glutenfrei genannt hat. Es gibt Listen für Lebensmittel, aber auch für Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Zahn- und Körperpflegeprodukte.

 

Die gute Nachricht: Es gibt viele glutenfreie Lebensmittel, die im Direktversand von den Herstellern und in Reformhäusern angeboten werden, so auch z.B. Kuchen- oder Brotbackmischungen.

 

Kann man einer Zöliakie vorbeugen?

Gestillte Babys erkranken seltener an Zöliakie als Flaschenkinder. Seit kurzem gibt es weitere Erkenntnisse, die präventiv genutzt werden können: Babys profitieren offenbar auch dann noch von der Muttermilch, wenn sie bereits mit glutenhaltiger Nahrung gefüttert werden.

 

Studien ergaben, dass es offenbar eine wichtige Rolle spielt, wann ein Baby das erste Mal mit einem glutenhaltigen Nahrungsmittel in Kontakt kommt. Bekommt das Kind seinen ersten Getreidebrei zu einem Zeitpunkt, wenn es noch gestillt wird, ist das Risiko für eine Zöliakie deutlich verringert. Das geringste Risiko haben Babys, die ab dem Beginn des fünften Monats und zunächst in kleinen Mengen Gluten bekommen, und die auch nach der Gluten-Einführung weiter gestillt werden. Dies ist die Chance für eine effektive Prävention durch den richtigen Zeitpunkt der Beikosteinführung.

Lesen Sie mehr zum Thema: Zöliakie in der Schwangerschaft und Zöliakie in der Kinderernährung >

 

Tipp: Erste Hilfe bei Brandwunden

Weihnachtlich duftende Plätzchen und leuchtende Kerzen in der Adventszeit gehören zur Vorweihnachtszeit und zur Vorfreude der Kinder auf Weihnachten.

Wenn eine Kerze brennt, leuchten besonders auch die Augen der Kinder. Flackerndes Licht ist für sie faszinierend. Dabei vergisst man schnell, dass jede Kerzenflamme eine Temperatur von über 1.000 Grad Celsius hat und damit eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellt.

 

Unfälle im Kindesalter sind in Deutschland mittlerweile das größte Risiko für die Gesundheit von Kindern. Dabei sind Unfälle mit Feuer, heißen Herdstellen oder Verbrühungen mit heißer Flüssigkeit nicht selten. Damit es zu keinem Unglück kommt, sollten Kinder frühzeitig auf die Gefahren des offenen Feuers aufmerksam  gemacht und ihnen der richtige Umgang mit Feuer erklärt werden. Kinder sollten Kerzen nur anzünden dürfen, wenn Erwachsene dabei sind und nie mit brennenden Kerzen allein gelassen werden. Aber auch die Kerzen selbst sollten nie unbeobachtet bleiben: Schon eine leichte Zugluft kann genügen, um Adventskranz, Gardinen, Tapeten oder Möbel in Flammen aufgehen zu lassen.

 

Wenn doch etwas passiert, sollte Sie diese Hinweise beachten:

  • Jede Brandwunde sollte möglichst sofort unter fließend kaltem Wasser gekühlt werden. Eisbeutel oder Eiswasser sind nicht zu empfehlen, da die Gefahr einer Unterkühlung droht, was die Wundheilung verzögern würde. Die Kühlung (auch mit feuchten Umschlägen) sollte 10 bis 15 Minuten dauern. Sind die Verbrennungen klein, sollte solange gekühlt werden, bis der Schmerz nachlässt. Auch noch fünf bis zehn Minuten nach der Verbrennung, ist eine Kühlung hilfreich, um den Schmerz zu lindern und die Ausbreitung der Verbrennung in tiefere Hautschichten zu verhindern.
  • Bei kleineren Verbrennungen sollten die Kleider nur dann entfernt werden, wenn sie nicht am Körper haften.
    Geringe Verbrennungen ohne Blasenbildung heilen am besten an der Luft. Desinfektionsmittel, Salben oder ähnliches dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden.
  • Größere Verbrennungen (größer als ein Handteller) sind immer ärztlich, eventuell auch in einem Krankenhaus zu behandeln. Das gilt auch für Verbrennungen der Hände oder Füße, über Gelenken, im Gesicht und an den Genitalien. Jüngere Kinder gehören bei einem Unfall mit Feuer eher ins Krankenhaus als ältere. Mit sauberen Küchentüchern oder sterilem Material (z.B. Metalline-Brandtuch) kann man die Wunde für den Weg in die Klinik abdecken.
  • Bei Verbrühungen mit heißen Flüssigkeiten sind die Kleider wenn möglich sofort zu entfernen, da sie die Hitze speichern.
  • Je nach Schwere der Verbrennung benötigen Kinder lang anhaltende, schmerzstillende Maßnahmen - auch um spätere Folgen einer Traumatisierung so gering wie möglich zu halten.
    Für Kinder entsteht schon bei fünf Prozent verbrannter Körperoberfläche die Gefahr eines Schocks.
    Zum Vergleich: Ein Prozent der Körperoberfläche entspricht der Größe der Handfläche ohne Daumen)

 

Der Schweregrad einer Verbrennung

 

Verbrennungen 1. Grades:

Nur die obersten Hautschichten sind betroffen. Die Haut ist gerötet und schmerzt, eventuell auch geschwollen, bildet jedoch keine Blasen.

 

Verbrennungen 2. Grades:

Tiefere Hautschichten sind betroffen. Die Haut bildet Blasen und es kann sich eine Verschorfung an der Hautoberfläche bilden.

 

Verbrennungen 3. Grades:

Die Wunde ist weißgrau oder mit einem bräunlich-schwarzen Verbrennungsschorf überzogen.

Bitte rufen Sie hier in jeden Fall den ärztlichen Notruf an!

 

Bei Verletzungen durch Stromspannung sollten Sie dieses wissen:

  • Je länger die Stromspannung einwirkt, desto größer wird die Verletzung sein.
  • Mögliche Folgen bei geringeren Stromstärken können u. a. sein: Angstzustände, Atemnot, Krampfgefühle in der Brust, Schwitzen, Unruhe. Glücklicherweise bilden sich diese Symptome wieder zurück.
  • Mögliche Folgen bei stärkeren Stromstößen: Verbrennungen an den Ein- bzw. Austrittsstellen, so genannte Strommarken. Strommarken sehen häufig "nur" wie kleine Brandwunden aus, können im Innern des Körpers jedoch schwere Schädigungen hervorrufen. Ist das Herz betroffen, können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen - auch noch Stunden nach dem Elektrounfall - oder im schlimmsten Fall Kammerflimmern auftreten. Da nach einem Stromunfall innere Verbrennungen, die man gar nicht erkennen kann, möglich sind, muss immer ein Notarzt gerufen werden. Suchen Sie auch bei kleineren Verletzungen den Arzt auf und lassen Sie Ihr Kind gründlich untersuchen. Besonders die Organe Herz, Nieren und das Nervensystem sind gefährdet.

Schutz vor Spannung

So genannte FI-Schalter verhindern Stromschläge durch elektrische Geräte. Diese sind besonders im Bad wichtig, falls Elektrogeräte wie Haartrockner oder elektrisches Spielzeug mit Wasser in Berührung kommen. Seit Februar 2009 ist es vorgeschrieben, dass neu installierte Steckdosen durch Fehlerstrom-Schutzschalter geschützt sein müssen.

 

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