Dezember 2009

Onine-Umfrage zu Elternzeit & Elterngeld

Diese Umfrage ist an alle Eltern gerichtet, die die Elternzeit in Anspruch nehmen bzw. genommen haben. "Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf die Familienplanung und das Stillen? Haben Sie mehr Zeit?"

 

Elternzeit

Die Neuregelungen für die Elternzeit gibt seit zwei Jahren. Berufstätige Eltern haben damit gemeinsam die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen. Mütter können so früher wieder in den Beruf zurückzukehren.

 

Elterngeld

Das Elterngeld für Eltern gibt es seit 2007 für die ersten 14 Monaten nach Geburt eines Kindes. Ein Elternteil kann diese Leistung bis zu zwölf Monate beziehen. Weitere zwei Monate kommen hinzu, wenn sich auch der andere Partner beteiligt.

Seit 2009 gilt eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kindererziehung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Die Neuregelung bindet die Väter stärker mit ein.

Durch das neue Gesetzt ist eine flexiblere Planung der Eltern möglich: Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann einmalig ohne Begründung geändert werden. Bislang war dies nur in Härtefällen wie schwerer Krankheit und Tod möglich. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann bei ihrem Arbeitgeber eine "Großelternzeit" beantragen. Das Elterngeld zahlt der Staat dabei - soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - weiterhin den Eltern.

 

Die Höhe des Elterngeldes ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 € und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 €. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht.

 

Wie haben Sie die Elternzeit genutzt? Hat oder hatte die Elternzeit einen Einfluss auf das Stillen?

Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir würden uns freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen können, um die folgenden Fragen zu beantworten. Das Formular können Sie bequem per E-Mail versenden.

Hier kommen Sie direkt zur Umfrage. 

 

Unter allen Teilnehmerinnen verlosen wir: Zwei kombinierte Dampfgarer & Mixer von Philips AVENT

 

Teilnahmeschluss ist der 15.12.2009