August 2008

Früherkennung für Neugeborene

Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen wird das Hörscreening für Neugeborene in die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Dies wurde im Juni 2008 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.

Hierzulande wird etwa eines von tausend Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Wird eine Hörstörung nicht frühzeitig entdeckt und behandelt, können Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen, vor allem Störungen der Sprachentwicklung die Folgen sein.

Seit 1971 gehört das Früherkennungsprogramm für Kinder zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Derzeit werden die Richtlinien in Bezug auf Untersuchungsinhalte und Zeitabstände der Untersuchungen neu überarbeitet und den aktuellen medizinischen Erkenntnissen angepasst.

In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise im Frühjahr 2008 mit der Einführung der U 7a das Früherkennungsprogramm erweitert.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Hörstörungen in das Früherkennungsprogramm mit aufzunehmen, wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und am 1. Januar 2009, nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung, in Kraft gesetzt.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.g-ba.de/informationen/beschluesse