Schwangerschaft: Geburtsvorbereitung im Kurs

Schwangerschaft: Geburtsvorbereitung im Kurs

Die erste Schwangerschaft ist für viele Frauen mit vielen Fragen und dem Wunsch verbunden, sich mit anderen Schwangeren auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, die vielleicht über die Geburt hinaus interessant sind. Ein Geburtsvorbereitungskurs ist in diesen Fällen genau das Richtige.

Obwohl ein solcher Kurs nicht zur regulären Schwangerschaftsvorsorge gehört, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für 14 Stunden Geburtsvorbereitung. Nimmt der Partner daran teil, muss er dies selbst bezahlen. Es ist sinnvoll bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

 

Das Ziel eines Geburtsvorbereitungskurses ist es, sich über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu informieren, sich die Zeit zu nehmen darüber zu sprechen. Je mehr Wissen vorhanden ist, desto mehr Unsicherheiten und Ängste können abgebaut werden. Übungen zur Geburt bringen mehr Sicherheit und Gelassenheit.

 

Inhalte und Dauer der Kurse sind oft sehr unterschiedlich. Es gibt beispielsweise Kurse für Paare, nur für Frauen, für Erst- oder Mehrgebärdende, für Risikoschwangerschaften, mit Autogenem Training, Yoga oder Schwangerschaftsgymnastik.

Zur klassischen Vorbereitung auf die Geburt gehört mehr, als "nur" das richtige Atmen zur Unterstützung des Geburtsvorgangs zu erlernen. Vor allem das Wissen über die physischen und psychischen Abläufe während der Schwangerschaft und Geburt sollen vermittelt werden.

 

Diese Themen sind für Sie als Schwangere sicher interessant:

  • Ernährung
  • Schwangerschaftsprobleme
  • Entspannung und Körperarbeit (z.B. mit Massagen)
  • Richtige Atmung
  • Schmerzerleichterung
  • Geburtsablauf
  • Kaiserschnitt und Notfälle
  • Wochenbett
  • Stillen
  • Säuglingspflege
  • Hilfsangebote rund um die Elternschaft

Oft wird auch zu rechtlichen Themen beraten, wie beispielsweise zum richtigen Versicherungsschutz oder zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz. Der Geburtsvorbereitungskurs bietet die Gelegenheit, sich zu überlegen, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten und wie Sie sich die Geburt vorstellen.

 

Wo finde ich vor Ort den richtigen Kurs?

Einen Überblick über Angebote, Ansprechpartner und Adressen zu Geburtsvorbereitungskursen erhalten Sie über Ihre Krankenkasse, Ihren behandelnden Gynäkologen, Geburtskliniken, das Internet (hier z.B. über die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung, Familienbildung und Frauengesundheit - Bundesverband e.V., www.gfg-bv.de) und Hebammen. Manche Kurse, die von Geburtskliniken angeboten werden, bieten auch eine Besichtigung des Geburtssaals an. Die meisten Kurse beginnen zwischen der 25. und 30. Schwangerschaftswoche. Erfahrungsgemäß sollten Sie sich jedoch schon früh (ab der 10. Schwangerschaftswoche) zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden.

 

Darauf sollten Sie u.a. bei der Auswahl Ihres Kurses achten, um für sich ein passendes Angebot zu finden:

  • Welche Ausbildung hat die Kursleiterin/der Kursleiter?
  • Übernimmt die Hebamme, die den Kurs begleitet auch die Nachsorge?
  • Wie viele Teilnehmer sind in dem Kurs?
  • Ist der Kurs an eine Geburtsklinik angebunden?

Weitere Informationen zur Geburt und zur Geburtsvorbereitung finden Sie hier >

 

Babymassage: Sanfte Streicheleinheiten

Babymassage: Sanfte Streicheleinheiten

Berührungen, sanfte Streicheleinheiten sind wichtig für die seelische, geistige und körperliche Entwicklung Ihres Babys und für die Eltern-Kind-Beziehung. Denn die Haut ist ein sehr wichtiges Sinnesorgan, über das der Säugling Ihre liebevolle Zuwendung erfahren kann.

 

Mit der klassischen Babymassage können Sie Ihr Baby beruhigen, seine Entwicklung fördern und einigen Beschwerden, wie z.B. Blähungen entgegenwirken. Die entspannende Massage reduziert Stresshormone, stärkt die Abwehrzellen und somit das Immunsystem.

 

Mit der Massage können Sie beginnen, sobald Ihr Baby rund sechs Wochen alt ist. Vorausgesetzt natürlich, Ihrem Kind gefällt es, massiert zu werden. Massieren Sie Ihr Kind nicht, wenn es Massagen nicht mag oder Sie das Gefühl haben, dass es sich dabei nicht wohl fühlt. Lassen Sie sich durch Ihren Kinder- und Jugendarzt und/oder Ihre Hebamme beraten.

 

Jedes Kind ist einzigartig und reagiert anders - Sie werden schnell herausfinden, welche Art von Massage Ihrem Baby gefällt und gut tut. Achten Sie auf seine Reaktionen. Bei angenehmer Raumtemperatur ist der ideale Zeitpunkt für die Babymassage der Abend. Die Massage kann aber auch zu anderen Tageszeiten - wenn möglich regelmäßig - eingeplant werden.

 

Die Dauer der Babymassage hängt stark von der Begeisterung Ihres Kindes ab. Sie sollte in der Regel zwischen 10 bis 20 Minuten dauern. Wenn Ihr Kind ungeduldig wird, kürzen Sie die Massage ab. Ältere Säuglinge, die in der Lage sind, sich selbst wegzudrehen oder davon zu krabbeln, beenden die Massage meist dann, wenn sie keine Lust mehr haben. Die Massage sollte nie mit vollem Bauch durchgeführt werden. Im Anschluss an die Massage können ältere Säuglinge auch gebadet werden, für jüngere Säuglinge ist dies meistens noch zu anstrengend.

 

Wichtig ist, dass der Nabel gut verheilt ist, bevor mit der Babymassage begonnen wird. Die Massage findet am einfachsten auf einem bequemen Teppich oder auf einer Krabbeldecke statt. Verwenden Sie dazu am besten ein Öl, das pflegend wirkt und für Babys geeignet ist.

 

Eine Anleitung zur Babymassage:

 

Massage des Kopfes

Die Kopfhaut wird mit den Fingerspitzen in kreisenden Bewegungen und mit sanftem Druck massiert. Reiben Sie die Stirn mehrmals von der Mitte zu den Schläfen mit den Daumen beider Hände aus. Massieren Sie mehrmals mit Zeige- und Mittelfinger beider Hände beidseits entlang der Nasenwurzel über die Wangenknochen zu den Ohren. Streichen Sie dann mehrmals mit Zeige-, Mittel- und Ringfinger beider Hände von dem Bereich hinter den Ohrläppchen am Hals entlang zum Schlüsselbein. 

  

Massage von Brust, Armen und Bauch

Massieren Sie mit beiden Händen vom Brustbein seitwärts zu den Schultern. Legen Sie die rechte Hand links auf die Hüfte des Kindes und streichen Sie von der Hüfte über die Brust zur rechten Schulter des Kindes. Anschließend streichen Sie mit Ihrer linken Hand von der Hüfte rechts über die Brust zur linken Schulter des Babys. Beide Hände reiben im rhythmischen Wechsel weiter. Fassen Sie Ihr Kind mit einer Hand am rechten Handgelenk, mit der anderen am Schultergelenk und massieren Sie mehrmals mit beiden Händen abwechselnd den Arm vom Schultergelenk zum Handgelenk bis zu den Fingern. Massieren Sie auf die gleiche Weise den linken Arm Ihres Kindes. Reiben Sie den Bauch des Babys um den Bauchnabel herum im Uhrzeigersinn. Streichen Sie den Bauch des Babys mit beiden Handflächen im Wechsel vom Nabel nach unten aus. Dies hilft bei Blähungen.

 

Massage der Beine und Füße

Fassen Sie ein Bein des Kindes am Fußgelenk und umgreifen Sie das Bein mit der anderen Hand im Hüftgelenk. Massieren Sie das Bein dann vom Hüftgelenk zur Ferse in leichten Drehbewegungen Ihrer Hand. Streichen Sie nun den Fuß des Kindes von der Ferse zu den Zehen hin mehrmals aus. Massieren Sie die Fußinnenseite von der Ferse zur großen Fußzehe in kreisenden Bewegungen. Streichen Sie die Zehen zur Zehenspitze zwischen Ihren Fingern aus.

 

Rückenmassage

Legen Sie Ihre Handflächen beiderseits der Wirbelsäule im Nacken auf den Rücken Ihres Kindes und verschieben Sie die Hände gegeneinander, wobei Sie langsam mit den Händen zum Po massieren. Massieren Sie mit den Fingerspitzen beiderseits der Wirbelsäule in kreisenden Bewegungen den Rücken des Babys von den Schultern zum Po. Streichen Sie mit sanftem Druck der Fingerspitzen beider Hände entlang der Wirbelsäule von der Schulter des Babys zu seinem Po. Reiben Sie nun noch drei Mal mit der ganzen Hand mit abgespreiztem Daumen vom Nacken zu den Fersen, wobei Sie die Füße des Kindes mit der anderen Hand festhalten und die Beine strecken.

 

Ein anschauliches Poster und mehr über die Pflege Ihres Babys finden Sie hier >

 

Kinder: Zweisprachig aufwachsen - eine Herausforderung?

Kinder: Zweisprachig aufwachsen - eine Herausforderung?

Immer mehr Kinder wachsen zweisprachig auf - sei es, weil ihre Eltern aus unterschiedlichen Ländern kommen, im Ausland leben oder Eltern bemüht sind, ihre Kinder schon früh an eine Fremdsprache heranzuführen. Mehrsprachig aufzuwachsen bietet einem Kind eine große Chance, früh und einfach eine Sprache zu erlernen und später alle damit verbundenen Vorteile zu haben. 

 

Experten aus Wissenschaft und Praxis sind sich einig, dass die Fähigkeit, mit mehr als einer Sprache aufzuwachsen, eine natürliche Begabung des Menschen sei. Sprachliche Fähigkeiten entwickeln sich in den ersten Lebensjahren "ungesteuert" und nach eigenen Regeln.

 

Eltern sollten mit ihrem Kind immer in ihrer eigenen Muttersprache sprechen.  Eine Vermischung zwischen eigener Muttersprache und Fremdsprache in der täglichen Unterhaltung kann zu Verwirrungen führen. In einem mehrsprachigen Haushalt sollte eine Sprache als "Hauptsprache" in der Familie gelten, die angewendet wird, wenn alle Familienmitglieder zusammen sind. Zuwendung, Sprechfreude und sprachliche Vorbilder in der Erst- oder Muttersprache sind die beste Basis für ein erfolgreiches Erlernen der zweiten Sprache.

 

Die mehrsprachige Entwicklung ist für ein Kind am einfachsten, wenn ein fremdsprachiger Elternteil - in der Regel die Hauptbetreuungsperson - in Verbindung mit einem Kindergarten in der Landes- bzw. Umgebungssprache das Kind begleitet. Eine andere, landesfremde Sprache eines Elternteils kann sich nur schwer durchsetzen, wenn diese nur abends oder an den Wochenende gehört bzw. gesprochen wird. Schwierig kann es möglicherweise auch werden, wenn ein Elternteil eine andere als seine eigene Muttersprache als "Zweitsprache" dem Kind vermitteln möchte.

 

Ein fremdsprachiger Elternteil, der nicht die "Umgebungssprache" spricht, sollte regelmäßig allein und viel mit dem Kind sprechen. Vielfältige Anregungen bieten auch Bücher, Hörbücher, Spiele, CD’s. Beide Sprachen, die der Eltern oder die eines Elternteils und die der Umgebung müssen gleich wertgeschätzt werden. In beiden Sprachen sollte das Kind sowohl emotionale als auch sprachliche Zuwendung bekommen.

 

"Natürliche Bedinungen" erleichtern dem Kind das Erlernen von zwei Sprachen nebeneinander. Wird zu Hause beispielsweise eine andere als die Landessprache gesprochen, spielt die Kindertagesstätte eine wichtige Rolle für das erfolgreiche Lernen der Zweitsprache. Je mehr Gelegenheit das Kind erhält, diese zweite Sprache zu erleben - im Spiel mit anderen Kindern, durch Erzieherinnen - umso eher wird es mit der Umgebungssprache vertraut. Logik und Struktur der "Nicht-Muttersprache" erschließen sich wie die der Muttersprache in der Praxis am besten.

 

Wächst Ihr Kind in einer mehrsprachigen Umgebung auf, kann sich der Spracherwerb etwas verzögern. Ein kleinerer Wortschatz oder einfachere Sätze werden dann oft als "Rückstand" gegenüber gleichaltrigen Kindern empfunden, der jedoch in der Regel bis zum Schuleintritt wieder aufgeholt ist.

 

In bestimmten kindlichen Entwicklungsphasen sind auch Sprachvermischungen normal. Sprach- und Sprechprobleme können bei Kindern vorkommen, die ein- und zweisprachig aufwachsen. Sind diese nicht vorübergehend, sollten Sie Ihren Kinder- und Jugendarzt um Rat fragen. In manchen Fällen ist eine fachliche Untersützung notwendig. Eine frühzeitige Förderung kann Sprachbarrieren oft bis zum Schulalter beheben.

 

Mehr über die Entwicklung Ihres Kleinkindes erfahren Sie hier >

 

Die Rechte der Kinder

Die Rechte der Kinder

Kinder haben grundlegende Rechte auf:

  • eine gewaltfreie Erziehung und Bildung,
  • Fürsorge, Ernährung und Partizipation,
  • Gesellschaft und Freunde jeder Art,
  • Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit,
  • Freiheit, Freizeit und Eigentum,
  • die Entfaltung der Persönlichkeit und Meinungsäußerung,
  • Schutz vor Ausbeutung, körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt,
  • staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen,
  • Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen.

 

Kinderrechte sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen, weltweit festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und von den meisten Staaten der Erde ratifiziert. Die UN-Konvention fordert die Respektierung des Elternrechts. Dies bedeutet, die Eltern können für die Belange ihrer Kinder eintreten, wobei Kinder entsprechend ihrer Entwicklung in Fragen der elterlichen Sorge miteinbezogen werden. Die altersgemäße Beteiligung von Mädchen und Jungen an den sie betreffenden Entscheidungen ist heute in vielen Familien, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen zur Selbstverständlichkeit geworden.

 

Fürsorge zum Wohle des Kindes

Eltern haben, ob verheiratet oder nicht, die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind. Alle Entscheidungen, die getroffen werden, sollen im Hinblick auf das Kindeswohl nach § 1666 des BGB getroffen werden. Gehen Eltern auseinander, wird ein persönlicher Umgang zu beiden Elternteilen gefordert. Der Gesetzgeber hat das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil - unabhängig von der Regelung der elterlichen Sorge - festgelegt.

 

Nach der Trennung können Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht ausüben, das alleinige Sorgerecht muss beantragt werden. Auch Eltern nichtehelicher Kinder können eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

 

Kommt es bei Trennung der Eltern zu einem gerichtlichen Verfahren, haben Kinder das Recht in allen sie betreffenden Belangen gehört und beteiligt zu werden. Dabei können Kinder und Jugendliche selbst die Hilfe eines Jugendamtes bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts in Anspruch nehmen. Dies stärkt die Rechte der Kinder, doch ob und inwieweit es Kindern in diesen Situationen möglich ist, vor Gericht eine Aussage zu machen, hängt individuell vom Kind, dessen Alter und Entwicklungsstand sowie der persönlichen Reife ab.

 

Für das Gericht steht eine Entscheidung zum Wohl des Kindes im Vordergrund. Zur Entscheidungsfindung werden Beratungsangebote wahrgenommen, mit dem Ziel, gemeinsam eine tragfähige Lösung mit und für alle Beteiligten zu finden. Erst wenn auch ein Vermittlungsversuch vor Gericht scheitert, wird über die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts durch Beschluss entschieden. Auch und gerade die Belange der Kinder sollen dabei berücksichtigt werden, denn das Kind soll das Recht nd die Möglichkeit haben, beide Eltern lieben zu dürfen.

 

Neue Gesetze zum Schutz der Kinder

In Deutschland ist am 1. Janaur 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Prävention und Intervention im Kinderschutz sollen gestärkt, die Verantwortlichen, die sich für das Wohlergehen der Kinder engagieren, unterstützt werden. Es sind dies die Familien, Hebammen, Kinder- und Jugendärzte, das Jugendamt und Familiengericht.

 

Das Bundefamilienministerium hat Erkenntnisse aus zahlreichen Programmen, wie z.B. dem eigenen Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" genutzt, um bestehende Lücken im Kinderschutz zu schließen.

 

Das neue Bundeskinderschutzgesetz umfasst beispielsweise folgende Bereiche:

  • Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende und junge Eltern
    Ein Kooperationsnetzwerk von Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheits- und Jugendämtern, Krankenhäusern, Kinder- und Jugendärzten sowie Schulen bieten den Familien umfassende Unterstützungen an.
  • Familienhebammen und Netzwerke "Frühe Hilfen"
    Mit einem Etat für die nächsten vier Jahre werden in einem Modellprojekt der Ausbau der Netzwerke "Frühe Hilfen" und der Einsatz von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen finanziert und gestärkt.
    Danach wird der Bund die Bereiche "Frühe Hilfen" und die psychosoziale Unterstützung der Familien mit kleinen Kindern weiter finanziell fördern.
  • Schutz der Kinder bei Umzug
    Jugendämter erhalten bei einem Umzug des Kindes Informationen des vorherigen zuständigen Jugendamtes, um das Kind wirksam schützen zu können.
  • Informationsweitergabe an das Jugendamt
    Steht eine Kindeswohlgefährdung im Raum sind es meistens die Ärzte oder andere "Berufsgeheimnisträger", die dieses erkennen. Das neue Gesetz schafft erstmals eine klare Regelung zur Weitergabe entscheidender Informationen an das Jugendamt, ohne die Vertrauensbezeihung zwischen Arzt und Patient zerstören zu müssen.
  • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
    Das neue Gesetz setzt auf eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt.

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