Schwangerschaft: Zeit für kleine und große Entscheidungen

Schwangerschaft: Zeit für kleine und große Entscheidungen

Mit einem Kind kommen neue, organisatorische Herausforderungen auf die junge Familie zu. Eine der größten davon ist es, den "Spagat" zwischen Kind / Familie und Beruf zu schaffen. Schon während der Schwangerschaft sollten Sie, als werdenden Mutter sich gemeinsam mit Ihrem Partner Gedanken über die Zukunft machen und sich auch diese Fragen stellen:

  • Wie lang stelle ich mir die Babypause vor?
  • Wie viel Elternzeit nehme ich / nehmen wir in Anspruch?
  • Welche finanziellen Hilfen kann ich wo beantragen?
  • Wo finde ich eine gute Kinderbetreuung?

Wichtige Entscheidungen, wie die der beruflichen Entwicklung oder finanziellen Sicherheit bwz. Unabhängigkeit sollten nicht auf die "lange Bank" geschoben oder dem Zufall überlassen werden. Ob berufliches Engagament oder finanzielle Gründe: Die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollte gut geplant werden. Viele Mütter nutzen auch die Elternzeit, um sich beruflich neu zu orientieren.

 

Die meisten Mütter bleiben nach der Geburt Ihres Kindes ein halbes Jahr zu Hause, bevor sie wieder berufstätig werden. Andere nutzen die ersten drei Lebensjahre ihres Kindes, um sich ganz der Betreuung ihrer Kleinen zu konzentrieren und wieder andere möchten sich gleich nach dem achtwöchigen Mutterschutz wieder beruflich engagieren.

 

Der Wiedereinstieg in den Beruf gelingt am besten, je kürzer die Elternzeit ist, sagen Berufs- und Karriereberater. In einem offenen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber können Sie über verschiedene Möglichkeiten flexibler Arbeitszeit oder auch einer Teilzeit sprechen und über die für Sie beste Möglichkeiten nachdenken. Je früher Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, desto besser. Entscheidend für den beruflichen Wiedereinstieg ist es natürlich, eine gute Kinderbetreuung zu finden - ganz abgesehen davon, ob Sie als Mutter Ihr Kind mit einem guten Gefühl in andere Hände abgeben können. Das ist nicht immer leicht. Es kann aber leichter werden, wenn Sie eine liebevolle und zuverlässige Betreuung für Ihr Kind haben.

 

 

Kinderbetreuung

Eine gute Kinderbetreuung ist für viele existenziell wichtig. Doch so manche Kinderkrippen haben lange Wartezeiten.

Im Rahmen eines neuen Kinderförderungsgesetzes hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, viel unternommen, um den Ausbau der Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren zu fördern. Auch die Qualität der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften und Tagespflegepersonen soll weiter verbessert werden. Gerade im Bereich der Gesundheitsprävention der Kleinsten in der Tagesbetreuung kommen neue Themen auf die Erzieher und Erzieherinnen zu. Derzeit arbeitet die Stiftung Kindergesundheit, http://www.kinder-gesund-betreut.de/ im Auftrag des Familienministeriums an einer Erweiterung der Erzieherinnen-Ausbildung zu wichtigen Themen, wie z.B. Ernährung, Erste Hilfe, Infektionsschutz, Hygiene für unter 3-Jährige in der Tagesbetreuung - damit sich auch die Kleinsten in der Kita gesund und gut entwickeln können.

 

Aber bevor es soweit ist, wünschen wir Ihnen eine gute, entspannte Schwangerschaft und empfehlen Ihnen diese Seite zum Thema:

 

> Pflege für Schwangere und Stillende

 

Baby-Füße: süß und schief?

Baby-Füße: süß und schief?

Kleine Babyfüße sind so hinreißend, können jedoch kurz nach der Geburt auch etwas krumm und schief erscheinen. Kein Grund zur Sorge - die meisten Babys kommen mit gesunden Füßchen auf die Welt, ausgestattet mit einem dicken Fettpolster, um das noch weiche Skelett der Füßchen nach der Geburt gut zu schützen.

 

Mit zunehmendem Platzmangel in der Gebärmutter verbiegen sich Babyfüsschen oft. Dies sind so genannten "Fehlhaltungen", die sich in den allermeisten Fällen von selbst "auswachsen". Sobald die Füßchen Bewegungsfreiheit haben und strampeln, können sie nach einer gewissen Zeit von einigen Tagen oder Wochen wieder selbst in die richtige Startposition kommen. Fehlhaltungen der Füßchen wachsen sich in den meisten Fällen aus oder sind oft ohne großen Aufwand zu korrigieren.

 

Ist die Fehlhaltung stärker ausgeprägt, kann es sich um eine Fehlstellung der Füßchen handeln, die behandelt werden muss. Korrekturen sind dann notwendig, wenn Gelenke, Muskeln oder Sehnen erst in die richtige Lage gebracht werden müssen, damit ein reibungsloses Miteinander möglich ist.

 

Was ist ein Klumpfuß?

Nach der Hüftdysplasie ist der angeborene Klumpfuß die häufigste angeborene Fehlstellung bei Babys. Sie kommt bei ca. einem von 1.200 Neugeborenen vor. Der Klumpfuß kann ein- oder beidseitig vorliegen und ist eine komplexe Deformität, bei der der Fuß insgesamt nach innen gedreht ist. Mehrere Fehlbildungen treffen hier aufeinander: die Fußsohle zeigt Richtung Unterschenkel und es liegen ein Hohlfuß, Spitzfuß (verkürzte Archillessehne) und Sichelfuß vor. Die Stellung und Form der Fußwurzelknochen einerseits und die Verkürzung von Sehnen und Bindegewebsstrukturen andererseits führen zu diesen komplexen Fehlbildungen, von denen jede einzelne korrigiert werden muss.

 

Es gibt unterschiedliche Behandlungskonzepte: nicht-operative und operative. Mehr und mehr setzt sich das Behandlungskonzept nach Dr. Ponseti durch, das auf nicht-operative Schritte ausgerichtet ist. Mit einer Redressionstherapie, die durch bestimmte Manipulationen den Fuß schmerzfrei in die richtige Form bringen soll und einer Kombiation aus Gips und Schienen können aufwendige Operationen oft vermieden werden. Nur bei ca. 5 bis 10 Prozent der Fälle liegt ein so schwerer Klumpfuß vor, dass er mit dieser Methode nicht zu korrigieren ist. In diesen Fällen ist eine Operation erforderlich.

 

Platt- und Sichelfüße sind eher selten angeborene Fehlstellungen, die sich gut therapieren lassen. Während beim angeborenen Plattfuß das Fußgewölbe nicht gebildet ist, zeigen beim Sicherfuß Mittelfuß und Zehen nach innen. Je früher diese ohne ähnliche Fehlstellungen erkannt und korrigiert werden, desto größer kann der Therapieerfolg sein. So können beispielsweise sanfte, regelmäßige Fußrandmassagen als Teil einer Therapie der Sichelfuß-Haltung entgegenwirken.

 

Auch hier gibt es unterschiedliche Therapien, die mit dem behandelnen Kinder- und Jugendarzt und einem Orthopäden besprochen werden sollten. Auch im Rahmen von U-Untersuchungen werden Fußstellungen kontrolliert.

 

Mehr über die Entwicklung Ihres Kleinkindes erfahren Sie hier >

 

Kinder: Gut angezogen - passende Kleidung und Schuhe für Ihr Kind

Kinder: Gut angezogen - passende Kleidung und Schuhe für Ihr Kind

Strapazierfähig, praktisch, pflegeleicht und gesundheitsverträglich sollte die Kleidung für Kinder sein. Die Auswahl ist groß - aber nicht immer gut. Am besten sind Kleidungsstücke aus reinen Naturfasern: Baumwolle, Leinen oder Wolle. Besteht die Kleidung, die den ganzen Tag über getragen wird, nicht aus Naturfasern, sollte der Kunstfaseranteil maximal 30 Prozent betragen.

 

Luftundurchlässige Kleidungsstücke, wie etwa Regenjacken, Gummistiefel oder Matschhosen, halten zwar von außen trocken, lassen jedoch auch keine Körperfeuchtigkeit durch, so dass der feuchte Film und die Körperausdünstungen die Erkältungsgefahr erhöhen könnten. Bei luftundurchlässigen Gummistiefeln kann dies schnell zu Schweiß- und Pilzbildung führen. Aus diesem Grund sollten diese Kleidungsstücke witterungsbedingt nur kurze Zeit getragen werden.

 

Ist Kinderkleidung schadstoffbelastet?

Immer wieder kann man lesen oder hören, dass in Kinderkleidung giftige Stoffe und gesundheitsschädliche Chemikalien gefunden wurden. Dies sieht man der Kinderkleidung nicht an. Das Label: "Oeko-Tex Standard 100" für "textiles Vertrauen" ist ein international verbreitetes Prüfsiegel für gesundheitlich unbedenkliche Textilien, das von neutralen Forschungsinstituten vergeben wird.

 

Haben Sie neue oder gebrauchte Kleidung für Ihr Kind gekauft, ist es empfehlenswert, diese vor dem Tragen zunächst zu waschen. Es hilft mögliche Belastungen durch gesundheitsschädliche Stoffe zu verringern.

 

Und was gefällt den Kindern?

Bis zu einem Alter von etwa 3 Jahren zieht ein Kind normalerweise das an, was ihm gegeben wird. Im Laufe der Jahre entwickelt es eigene Vorlieben und Abneigungen und wird auch Kleidungswünsche äußern. Auch wenn Ihr Kind zwei verschiedene Strümpfe tragen möchte oder Ihre Vorstellungen nicht mit denen Ihres Kindes übereinstimmen, ist es wichtig, dass Ihr Kind ernst genommen wird. Zum Selbständigwerden gehören auch eigene Entscheidungen über die Kleidung. Unterstützen Sie Ihr Kind in seiner Wahl - sofern es im Rahmen bleibt und temperatur- und witterungsentsprechend ist. 

 

Die Schuhe sind das Wichtigste

Wachsende Füße sind empfindlich und brauchen Platz!

So ist die Bewegungsfreiheit der kleinen Füßchen auch in Schuhen wichtig. Ein guter Kinderschuh passt sich den Bewegungen des Fußes an, besteht aus weichem, luftdurchlässigem Obermaterial und hat eine biegsame, rutschfeste Sohle. Kinderschuhe brauchen keine Stützfunktion und gesunde Kinderfüße keine Einlagen oder Fußbetten. Die Füße der Kleinen wollen trainiert werden.

 

So messen Sie die Schuhgröße selbst aus

Erfassen Sie den Umriss der Füße Ihres Kindes vor dem Schuhkauf z.B. mit Hilfe einer Pappschablone und fügen noch 17 mm rundherum hinzu, bevor Sie den Umriss ausschneiden. Dieser kann dann in den ausgewählten Schuh geschoben werden. Wenn die Schablone nicht hin- und herrutscht oder sich verbiegt, passt der Schuh. Auch Schuhgeschäfte verfügen über Schablonen, mit deren Hilfe Sie die Schuhgröße ermitteln können. Auf die Größenangaben der Hersteller ist nicht immer Verlass. Viele Kinderschuhe sind kürzer als sie sein sollten.

 

Wichtig ist es, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Schuhe (auch Hausschuhe!) noch passen. Kinderfüße wachsen sehr schnell und nicht unbedingt gleichmäßig. Im Alter zwischen ein und drei Jahren wachsen die Füße etwa 1,5 mm pro Monat, zwischen drei und sechs Jahren durchschnittlich ein Millimeter pro Monat.

Zu kleine Schuhe können zu dauerhaften Schäden führen. Die Innenläge der Schuhe sollte mindestes 12 mm und maximal 17 mm länger sein als die Füße. So passen die Schuhe bei normalem Längenwachstum ungefähr 5 Monate.

Schuhe sollten regelmäßig gewechselt werden und wenn sie beim Spielen nass oder feucht geworden sind, gut austrocknen. Zwei paar Schuhe pro Jahreszeit sollten zur Verfügung stehen, abgesehen von den Hausschuhen im Kindergarten und/oder zu Hause.

 

Neu oder gebraucht?

Kaufen oder bekommen Sie gebrauchte Schuhen für Ihr Kind sollten Sie darauf achten, dass die Schuhe - entsprechend der oben genannten Anhaltspunkte - passen. Die Schuhsohle sollte im Bereich der Ferse nicht einseitig abgelaufen sein.

 

Barfuß ist es am schönsten

Bewegungsfreiheit, Bodenkontakt und unterschiedlichste Reize sind für kleine Füße das Beste. Gras,  Kies oder Sand als Untergrund schulen und kräftigen die Fußmuskulatur abwechslungsreich. Das beugt Fußschäden vor und macht den Kleinen sicher großen Spaß!

 

Mehr über die Pflege Ihres Kleinkindes erfahren Sie hier >

 

Wenn Eltern auseinandergehen: Regelungen des elterlichen Sorgerechts

Wenn Eltern auseinandergehen: Regelungen des elterlichen Sorgerechts

Die gesetzlichen Grundlagen zu Regelungen des Sorgerechts werden im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB ab § 1626 geregelt.

 

Darin heißt es unter anderem:

 

§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

  1. Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
  2. Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
  3. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Wenn Eltern verheiratet waren oder jeweils Sorgerechtserklärungen für ihr Kind bestehen, geht das Kindschaftsrecht grundsätzlich auch nach der Trennung oder Scheidung von einem Fortbestand der gemeinsamen elternlichen Sorge aus. Das bedeutet: beide Elternteile tragen auch nach der Trennung gemeinsam die elterliche Verantwortung und entscheiden gemeinsam wichtige Erziehungsaufgaben.

 

Ein Gericht kann nur auf Antrag eines Elternteils die alleinige elterliche Sorge übertragen. Es wird dann geprüft, welche Sorgerechtsform dem Wohl des Kindes eher entspricht. Nach der Trennung von Eltern müssen viele Fragen zu Alltäglichkeiten und Besonderheiten geklärt werden. Bei welchem Elternteil soll das Kind zukünftig leben? Wie oft kann es die Mutter oder den Vater sehen, bei dem es nicht lebt? Wer entscheidet was?

 

Können sich Eltern bei einer Trennung nicht einigen, muss das Gesetz über das Sorge- und Umgangsrecht entscheiden.

 

Das Sorgerecht

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind das alltägliche Leben betreffen und Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.

Von erheblicher Bedeutung für das Kind sind z.B.:

  • Der Aufenthaltsort: Wird es künftig bei der Mutter oder dem Vater leben?
  • Welchen Kindergarten, welches Schule es besucht und weiter besuchen wird
  • Entscheidungen, über die Gesundheitsfürsorge: Stehen beispielsweise Operationen oder andere wichtige Entscheidungen, die die Gesundheit betreffen, an?
  • Entscheidungen über das Vermögen des Kindes.

Diese Entscheidungen müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Auch Grundsatzentscheidungen über den Umgang mit Dritten, beispielsweise den Großeltern, müssen getroffen werden.

 

Von alltäglicher Bedeutung für das Kind sind z.B.:

  • Die Organisation des täglichen Lebens,
  • Kleidung, sportliche Aktivitäten, Hausaufgaben, Teilnahme an Klassenfahrten
  • Arztbesuche bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. zahnärztliche Prophylaxe, U-Untersuchungen)

Bei akuten Erkrankungen entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.

 

Das Sorgerecht ist ein Entscheidungsrecht der Eltern, das bei bestimmten Regelungen wichtig ist. Für die Entwicklung und das Wohl des Kindes sind jedoch auch die Beziehung und der Umgang von Eltern und Kind, das alltägliche Miteinander mindestens genauso bedeutsam. 

 

Das Umgangsrecht

Das Umgangsrecht mit beiden Eltern gehört zum Wohl des Kindes. Dies ist ein Grundsatz. Aus diesem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen ergeben sich die Pflichte und Rechte der Eltern im Umgang mit ihrem Kind. Laut Gesetz haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtig oder die Erziehung erschwert“ (BGB § 1684 Absatz 2). Nur wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint, kann der Umgang durch das Familiengericht eingeschrankt oder ausgeschlossen werden. Umgangsberechtigte Personen sind auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder Halbgeschwister und andere enge Bezugspersonen des Kindes. Sie alle haben ein Umgangsrecht, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

 

Hilfestellungen und Beratungen bei Fragen oder Konflikten leisten das Jugendamt oder Beratungsstellen anderer Träger.

Auch Kinder oder Jugendliche haben Rechte und Mitspracherechte.

Lesen Sie dazu mehr in unserem nächsten Newsletter.

Welche Themen interessieren Sie?

Wir freuen uns über Ihre Themenvorschläge und Anregungen!

Bitte schreiben Sie uns an info@schwangerundkind.de

 

Ihr Team von Schwangerundkind.de

 

 

> Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter