Schwangerschaft: Mutterschutz - Rechte und Fristen

Schwangerschaft: Mutterschutz - Rechte und Fristen

Zum Schutz der werdenden Mutter

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Es gilt nicht für Selbständige, Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften (soweit sie nicht überwiegend als Arbeitnehmerinnen tätig sind) sowie für Hausfrauen. Das Gesetz gilt auch nicht für Adoptivmütter. Gesonderte Regelungen gelten für Beamtinnen und Soldatinnen.

 

Für Frauen, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis oder in der Berufsausbildung stehen, gilt das Mutterschutzgesetz solange wie auch der Arbeitsvertrag besteht. Das Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und Kündigungen durch den Arbeitgeber (wenige Ausnahmen sind zulässig) schützen.

 

Zusätzlich zum Mutterschutzgesetz gibt es eine Reihe von Regelungen, die speziell den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz gewährleisten sollen, so z.B. die Strahlenschutzverordnung, die Gefahrenschutzverordnung, die Arbeitstättenverordnung. Auch Beschäftigungsverbote für Schwangere sind unter bestimmten Voraussetzungen formuliert. Zwei Beispiele: Ein generelles Beschäftigungsverbot gilt für werdende Mütter nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft bei Arbeiten, bei denen sie ständig - mehr als 4 Stunden täglich - stehen müssen. Schwangere dürfen nicht für Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

 

Sowohl Schwangere als auch Stillende dürfen nicht in der Nachtschicht und an Sonn- und Feiertagen arbeiten und auch keine Mehrarbeit, d.h. mehr als 8,5 Stunden pro Tag (bei unter 18-Jähigen: mehr als 8 Stunden pro Tag) leisten. Geht die Mutter nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus (vier Monate nach der Entbindung) bis zum Ablauf der Elternzeit. Damit die Rechte durch das Mutterschutzgesetzt auch wahrgenommen können, sollte der Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft informiert werden. Bei Fragen zu Gegebenheiten am Arbeitsplatz ist der Betriebsarzt der richtige Ansprechpartner. Ein so genannter Mutterschutzlohn kann dann gezahlt werden, wenn die Schwanger nicht arbeiten kann bzw. darf oder vorübergehend einen anderen Arbeitsplatz bekommt. Dieser Mutterschutzlohn (steuer- und beitragspflichtig) entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft.

 

Die Mutterschutzzeit

Die Schutzfrist - mit einem absoluten Beschäftigungsverbot - beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin. Sie endet normalerweise 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt oder vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Mutterschutzzeit um die Zeit, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Eine Frühgeburt ist - nach dem Gesetz - ein Baby mit einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm.

 

Das Mutterschaftsgeld

Während Mutterschutzfristen erhalten Arbeitnehmerinnen, die freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld sind, von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Dies gilt auch für arbeitslose Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind.

 

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Pro Tag entspricht das Mutterschaftsgeld höchstens einem Betrag von 13 Euro. Gegebenenfalls gibt es dann einen Arbeitgeberzuschuss, wenn der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro übersteigt (dies wäre ein monatlicher Nettolohn von 390 Euro). Der Arbeitgeber muss dann die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen oder geringfügig beschäftigte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes - in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro.

 

Auch Stillende werden besonders geschützt

Stillende Mütter dürfen nicht mit Gefahrstoffen arbeiten, bestimmte körperlich schwere oder Fließbandarbeiten durchführen. Während der Arbeitszeit dürfen Stillpausen genutzt werden. Per Gesetzt sind im Normalfall mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde erlaubt.

 

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Baby: Stillen von Frühchen

Baby: Stillen von Frühchen

Stillen von zu früh geborenen Babys - ist das möglich, insbesondere bei sehr kleinen und unreif geborenen Kindern, die noch nicht eigenständig trinken können?

 

Auch Frühchen sollten von Anfang an Muttermilch bekommen. Sie ist die optimale Ernährung und fördert das Wachstum und den Immunschutz des Kindes. Einiges ist jedoch anders und sollte berücksichtigt werden. Nach der Geburt - auch nach einer Frühgeburt - sinken die Schwangerschaftshormone ab und die Milchbildung beginnt. Die Milchbildung wird durch das Saugen des Babys angeregt. Fehlt der natürliche Anreiz, weil das Frühchen zu klein und zu schwach ist, kann dieser durch Abpumpen der Muttermilch ausgelöst werden. Gerade die so genannte Vormilch (Kolostrum) enthält besonders viele wertvolle Nährstoffe, die Ihr Baby vor Infektionen schützen können.

 

Sehr kleine Frühgeborene mit einem Gewicht unter 1,5 bis 1,8 kg sollten unbedingt einen Anteil Muttermilch mit zusätzlichem Eiweiß und weiteren Nährstoffen bekommen, um ihren besonderen Bedarf für das rasche Wachstum zu decken.

 

Auch wenn die Milchmengen anfangs nur gering sind - lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen! Gerade in den ersten zwei Wochen nach der Geburt ist das regelmäßige Abpumpen wichtig, um den Milchfluss optimal anzuregen. Durch diese Stimulation werden zwei Hormone freigesetzt: Prolaktin und Oxytozin. Während Prolaktin die Brutdrüsen anregt, mehr Milch zu bilden, beeinflusst Oxytoin rund um die Milchbläschen feinste Muskelfasern sich zusammenzuziehen, wodurch der Milchspendereflex ausgelöst wird.

 

Das erste Abpumpen sollte möglichst frühzeitig, 6 bis 12 Stunden nach der Geburt erfolgen. Mindestens 8-mal (davon 1-mal nachts) sollte innerhalb von 24 Stunden abgepumpt werden, um die Milchbildung anzuregen. Nach ca. 2 Wochen reicht es, wenn durchschnittlich 6-mal abgepumpt wird, um die Milchbildung aufrecht zu erhalten. Allgemein wird empfohlen, die Menge der Muttermilch schon innerhalb der ersten zwei Wochen auf ein Niveau zu bringen, das auch ein reifes Neugeborenes benötigt. Probieren Sie es aus und lassen Sie sich beraten.

 

Da die Muttermilch dem Frühchen oft nicht gleich gegeben werden kann, ist es wichtig Hygienemaßnahmen einzuhalten: Gründliches Händewaschen und das Desinfizieren der Milchpumpen gehören dazu. Die Brust sollte vor dem Abpumpen mit klarem Wasser gereinigt werden.

 

Zur Aufbewahrung muss die Milch sofort in einem verschlossenen Gefäß gekühlt werden. Frisch abgepumpt darf die Muttermilch für Frühchen im Kühlschrank höchstens 24 Stunden, außerhalb des Kühlschranks höchstens 4 Stunden aufbewahrt werden. Muttermilch, die nicht frisch verfüttert wird, sollte möglichst schnell eingefroren werden.

Ist Ihr Kind noch auf der Frühchenstation, Sie selbst aber bereits zu Hause, empfiehlt es sich, die Milch in Kühlboxen in die Klinik zu Ihrem Kind zu transportieren, um die Kühlkette nicht zu unterbrechen.

 

Mit zunehmender Reife Ihres Kindes können Sie jedoch versuchen, Ihr Kind selbst zu stillen. Sobald das Frühgeborene signalisiert, dass es zum Stillen bereit ist, sollten Sie erste Stillversuche unternehmen. Manchmal ist es ein mühseliger Prozess, der viel Geduld erfordert - aber es lohnt sich. Lassen Sie sich helfen, Stilltechniken bei Frühchen sind nicht wesentlich anders als bei reif geborenen Kindern.

 

Unmittelbar nach der Geburt bekommt das Frühgeborene eine Maltodextrinlösung oder Tee um die Verdauung anzuregen, denn sehr kleine Frühgeborene können die Milch oft noch nicht verdauen.

 

Um ein Infektionsrisiko bei sehr kleinen Frühgeborenen so gering wie möglich zu halten, kann die Milch anfangs noch pasteurisiert werden. Dabei wird die Muttermilch auf mindestens 62,5 Grad Celsius über 30 Minuten in einem speziell dafür entwickelten Gerät erhitzt. Zwar geht auch ein Teil der Inhaltsstoffe verloren, unerwünschte Keime, die für ein sehr kleines Frühchen gefährlich werden könnten, werden so jedoch abgetötet. Sprechen Sie darüber mit dem behandelnden Arzt, der Kinderschwester, der Hebamme oder der Stillberaterin auf der Frühchenstation.

 

Gut ist es, wenn Sie viel Zeit mit Ihrem Baby verbringen. Das "Känguruhen", der intensive Hautkontakt zwischen Mutter und Kind unterstützt die Milchbildung und gibt auch dem Kind mehr Sicherheit und fördert die körperliche Stabilität.

 

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Kinder: Richtig gehört - Hörstörungen frühzeitig erkennen

Kinder: Richtig gehört - Hörstörungen frühzeitig erkennen

Ihr Baby hört schon vor seiner Geburt: den Rhythmus des mütterlichen Herzschlags, das Rauschen des Blutflusses, Stimmen und Geräusche, die von außen zu ihm hineindringen. Bereits mit der Geburt ist zwar das Hörvermögen vollständig ausgebildet, die Hörfähigkeit muss jedoch erst in den ersten Lebensjahren reifen. Hörreize in seiner Umgebung geben dabei den Ton an, werden wahrgenommen und verarbeitet.

 

Richtig ausgereift ist das kindliche Gehör dann mit ca. fünf, sechs Jahren. Geräusche richtig von einander zu unterscheiden und zu orten kann noch Schwierigkeiten machen. Im Alter von sieben oder acht Jahren kann ein Kind auch Höreindrücke richtig einschätzen, um beispielsweise Gefahren zu erkennen.

 

 

Gut erkannt - so beurteilen Sie das Hörvermögen Ihres Kindes

Diese Reaktionen sollte Ihr Kind auf akustische Reize zeigen:

Gleich nach der Geburt reagiert Ihr Kind schon schreckhaft auf plötzlich laute Geräusche.

 

Im ersten Lebensmonat gibt Ihr Kind schon gelegentlich gurgelnde, sanfte Geräusche von sich. Es reagiert auf Ihren Zuspruch und hört aufmerksam, wenn in geringem Abstand zum Ohr etwas raschelt.

 

Innerhalb des ersten Lebenshalbjahres wirkt Ihre Stimme schon beruhigend, auch wenn Ihr Kind Sie nicht direkt sehen kann - aber es bewegt seinen Kopf in die Richtung aus der der Klang kommt. Läutet es weiter entfernt an der Tür oder am Telefon, sollte Ihr Kind darauf aufmerksam reagieren. Dringen dagegen unbekannte Geräusche an sein Ohr, reagiert es oft unruhig. Ihr Kind versucht jetzt bereits in seiner "eigenen Sprache" zu sprechen, Laute und Geräusche von sich zu geben und zu lachen, um auf sich aufmerksam zu machen.

 

Mit einem Jahr sollte Ihr Kind bereits ein "Nein" oder "Ja" oder andere einfache Worte verstehen können und auf seinen Namen ansprechbar sein. Vielleicht wird es schon einzelne Worte oder Tiere nachahmen. Wird Musik gespielt sucht es nach der Schallquelle. Ihr Kind sollte reagieren, wenn es aus etwa einen Meter Entfernung flüstern angesprochen wird und Gegenstände und Personen erkennen, wenn es dazu aufgefordert wird. Im Alter von zwei Jahren sollte es auch ganz leise Töne, wie z.B. das Summen einer Mücke im Raum hören können. Bekannte Geräusche, beispielsweise die eines Flugzeuges oder eines Tieres erkennt Ihr Kind mühelos. Ohne optischen Hinweis sollten auch einfache Aufforderungen verstanden und umgesetzt werden.

 

Wie empfehlen Ihnen, den Kinder- und Jugendarzt aufzusuchen, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind nicht richtig oder gut hört, Ihr Kind im Vergleich zu anderen, gleichaltrigen Kindern deutlich weniger versteht oder es in Ihrer Familie bereits Hörstörungen gibt.

 

Hörstörungen frühzeitig erkennen

Von einer angeborenen, beidseitigen, therapiebedürftigen Hörstörung ist ca. eins von 1.000 Neugeborenen betroffen. Hörstörungen können genetisch bedingt, während der Schwangerschaft aufgrund von Infektionen erworben oder im Kindesalter durch Krankheiten, wie Mittelohrentzündungen, Masern, Mumps, Röteln oder Scharlach erworben werden.

 

In vielen Fällen kann aber auch nicht eindeutig geklärt werden, woher Hörschäden kommen. Wichtig ist jedoch, dass sie frühzeitig erkannt und behandelt werden, da gerade in den ersten beiden Lebensjahren die Grundlagen für die Sprachentwicklung gelegt werden. Bei Hörstörungen, die schon in den ersten sechs Lebensmonaten behandelt werden, kann die sprachliche und psychosoziale Entwicklung dennoch weitgehend normal verlaufen.

 

Mit dem 01.01.2009 wurde das Neugeborenen-Hörscreening bundesweit als Kassenleistung eingeführt. Damit haben alle gesetzlich versicherten Neugeborenen Anspruch auf ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen. Ziel ist die Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB (Dezibel) bis zum 3. Lebensmonat und eine entsprechende Therapieeinleitung bis zum 6. Lebensmonat. Die entsprechende Untersuchung sollte bis zur U2-Früherkennungsuntersuchung stattgefunden haben.

 

Ideal ist es, wenn das Hörscreening um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor Entlassung aus der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik durchgeführt werden kann. Ist der Befund des Hörscreenings kontrollbedürftig, sollte er noch in der Geburts- / Kinderklinik kontrolliert werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Kontrolluntersuchung ausnahmsweise spätestens bis zur U3 beim Kinder- oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen.

 

Mit der Möglichkeit, des Hörscreenings wurde eine Lücke in der Krankenversorgung geschlossen, da ein Hörschaden bei Kindern im Durchschnitt erstmals mit 23 Monaten vermutet, mit 31 Monaten bestätigt und mit ca. 36 Monaten durch Hörgeräteanpassung versorgt wird. Denn in den meisten Fällen sind es die Mütter, die eine Sprachenwicklungsverzögerung oder eine Hörstörung bei Ihren Kindern vermuten. Auch spätere Hörtests sind zu empfehlen. Kleine Kinder können schon früh eine Schädigung des Gehörs erleiden, wenn z.B. häufige Infektionskrankheiten, wie Mittelohrentzündungen aufgetreten sind. Damit sich eine Schwerhörigkeit nicht im Lauf der Kindheit einschleicht, sind spätere Hörtests ratsam - am besten im Rahmen der U8 (im 4. Lebensjahr) und U9 (im 5. Lebensjahr).

 

Bei Kindern mit dem Down-Syndrom ist auch häufig das Gehör geschädigt. Eine Überprüfung des Gehörs ist für diese Kinder einmal im Jahr zu empfehlen. Frühe Therapien können die Sprachentwicklung und damit die gesamte kindliche Entwicklung deutlich verbessern.

 

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Tipp: Richtig gewickelt

Tipp: Richtig gewickelt

Die Vorlage

Der Wickeltisch sollte für Sie in einer bequemen Höhe positioniert sein. In greifbarer Nähe sollten sich Ablagen und ein Abfallbehälter für Windeln befinden. Auf einer dicken, abwaschbaren Unterlage und einem weichem Tuch betten Sie Ihr Baby weich und bequem. Für Unterwegs eignet sich eine Wickeltasche, die eine große Wickelunterlage integriert hat.

 

Ob Sie Stoff- oder Wegwerfwindeln bevorzugen bleibt Ihnen überlassen - eine gute Passform ist wichtig. Konkurrenzlos praktisch sind Höschenwindeln, die viel Flüssigkeit aufsaugen, so dass Ihr Kind lange im Trockenen bleiben kann. Wichtig ist, alle Utensilien, wie eine Schüssel mit Wasser oder einen Waschlappen parat zu haben. Lassen Sie auf gar keinen Fall Ihr Baby allein auf dem Wickeltisch - die Unfallgefahr ist zu groß.

 

Die Zeit des Wickelns kann gut genutzt werden: Reden, singen, schmusen Sie mit Ihrem Baby - das lenkt ab und macht Spaß. Ein Mobile, ein Bilderbuch oder Spielzeug sind ebenfalls gute "Ablenkungsmanöver" wenn Ihrem Baby das Wickeln lästig wird.

 

Zur Technik

Mit einer Hand unter dem Rücken Ihres Babys können Sie seinen Po etwas anheben. Ihre andere Hand kann die volle Windel wegnehmen und die Haut mit einem warmen, feuchten Waschlappen oder Reinigungstuch säubern.

 

Der Wechsel

Windeln sollten immer dann gewechselt werden, wenn sie nass oder schmutzig sind. So können Sie Hautreizungen und Infektionen vorbeugen. Damit die Haut nicht so schnell wund wird, ist es besser Babys Haut an der Luft trocknen zu lassen. Vor dem Einschlafen, nach dem Aufwachen und nach dem Füttern sollte Ihr Baby eine neue Windel bekommen.

 

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